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Nach Rettungsdienst-DesasterNoch mehr Versäumnisse bei Gebühren in Leverkusen

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Laub auf dem Friedhof Reuschenberg

Auch die Friedhofsgebühren – hier der Reuschenberg – decken die Kosten bei weitem nicht. Sie müssen schnell und sehr deutlich erhöht werden. 

Auf den Friedhöfen decken die Abgaben die Kosten nicht. Gleiches gilt für die Übergangsheime der Stadt.

Das Desaster bei den Gebühren für den Rettungsdienst hat im Rathaus offenbar die Sinne geschärft für verwandte Themen. Ein Ergebnis: Leverkusenerinnen und Leverkusener sollen ab dem kommenden Jahr wesentlich höhere Friedhofsgebühren bezahlen. Als Beispiel nannte die Stadtverwaltung am Freitag den Betrag, der für eine Bestattung fällig wird: Er steigt bei einem Erdgrab um rund 20 Prozent, das sind 800 Euro. Die Bestattung im Urnengrab wird um rund 16 Prozent teurer, das sind 420 Euro.   

Tatsächlich hat die Stadtverwaltung auch das Thema Friedhofsgebühren zu lange schleifen lassen: Die Kostenkalkulation müsse „jährlich fortgeschrieben“ werden, hieß es jetzt aus dem Rathaus. Die Gebühren seien das letzte Mal aber zum 1. Mai 2023 angepasst worden. Das Versäumnis habe einen Verlust von gut 2,3 Millionen Euro in der Stadtkasse verursacht. Tatsächlich taucht das Thema Friedhofsgebühren auch im jüngsten Bericht der nordrhein-westfälischen Gemeindeprüfungsanstalt auf.

Als Stadt überprüfen wir verantwortungsvoll Gebührenkalkulationen und korrigieren mögliche Versäumnisse.
Stefan Hebbel, Oberbürgermeister

Beim Rettungsdienst war ein Schaden von mindestens 50 Millionen Euro entstanden, weil über sieben Jahre versäumt wurde, die Kosten für den Rettungsdienst neu zu kalkulieren, in eine Satzung zu gießen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Vor diesem Hintergrund sieht sich der neue Oberbürgermeister zu einer Stellungnahme veranlasst: „Als Stadt überprüfen wir verantwortungsvoll Gebührenkalkulationen und korrigieren mögliche Versäumnisse. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, für die Zukunft jährliche Fortschreibungen der Gebührensatzungen sicherzustellen. Mit der Thematik gehen wir transparent gegenüber Öffentlichkeit und Politik um“, so Stefan Hebbel.

Gebührensatzung für Übergangsheime ist acht Jahre alt

Das bedeutet: Der neue Stadtrat muss in seiner nächsten Sitzung am Montag, 15. Dezember, über die neue Gebührensatzung für die sieben Friedhöfe in Leverkusen entscheiden. Aber nicht nur das: Auch die Kostenkalkulation für die neun von der Stadt betriebenen Übergangsheime für Geflüchtete und Asylbewerber ist seit langem nicht aktuell. „Die aktuelle Betriebssatzung und Gebührensatzung stammen vom Dezember 2017. Die Gebührensätze galten ab 1. Januar 2018“, hieß es am Freitag. Voriges Jahr habe das unabhängig arbeitende Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung die Kalkulationen untersucht, „und in enger Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW als Berater wurden beide Satzungen überarbeitet“, heißt es nun. 

Die jetzige Kalkulation ergibt indes eine moderat erscheinende Steigerung der Gebühr: um 53 Euro pro Person, das sind gut elf Prozent. Für die Betroffenen sei das nicht unbedingt schlimm, legt die Stadtverwaltung nahe: „Personen ohne eigenes Einkommen werden über Sozialleistungen unterstützt.“

Das ist auch der Grund, warum für die Stadt trotz eines Defizits von rund 120.000 Euro „kein Vermögensschaden entstanden“ sei, hieß es: Die Mehrheit der Bewohner von Übergangsheimen bekomme Asylbewerberleistungen, Grundsicherung oder Geld vom Jobcenter, „sodass viele Einnahmen der Kosten für der Unterkunft gleichzeitig Ausgaben der kommunalen Leistungsträger sind“. In der Haushaltsbilanz mache sich das folglich nicht bemerkbar.