Minderjährige dürfen Lachgas nicht mehr kaufen oder an sie ab- und weitergegeben werden.
Strafe bis zu 1000 EuroLachgasverbot tritt in Leverkusen in Kraft

Lachgas darf in Leverkusen nicht mehr an Minderjährige verkauft werden.
Copyright: Stadt Leverkusen
Anfang Juli wurde es im Stadtrat beschlossen, nun wurde die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt somit in Kraft: Es ist verboten, Lachgas an Minderjährige zu verkaufen oder ab- und weiterzugeben. Gleichzeitig tritt ein Konsumverbot von Lachgas im Stadtgebiet Leverkusen in Kraft.
Nun präzisiert die Stadtverwaltung die Verordnung: „Das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erstreckt sich auf sämtliche Verkaufsstellen im Stadtgebiet. Mit der Lachgasverordnung ist die entgeltliche und unentgeltliche Ab- und Weitergabe von Lachgas untersagt. Ebenso darf Lachgas nicht mehr an Automaten in Leverkusen angeboten werden, die für Minderjährige ohne technische Schutzvorrichtung zugänglich sind. Darüber hinaus ist der Konsum von Lachgas durch Minderjährige im öffentlichen Raum verboten.“
Ausgenommen vom Verbot bleibt die Abgabe von Lachgas, das ärztlich und personengebunden verordnet wurde. Wer gegen das Verkaufs- und Abgabeverbot verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Leverkusen: Ordnungsamt kontrolliert
Überwachen soll das Konsumverbot „im Rahmen der üblichen Präsenzstreifen“ der Kommunale Ordnungsdienst. Wenn sich Anhaltspunkte für einen Verstoß ergeben, soll kontrolliert werden, darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Michael Küppers (li.), Fachbereichsleiter Kinder und Jugend, und Steffen Franzkowski, Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr, bei einer Besprechung mit Stadtdirektor Marc Adomat zum Verkaufsverbot.
Copyright: Stadt Leverkusen
Auf Bundesebene werde derzeit ebenfalls überlegt, solche Verbotsregelungen für Minderjährige einzuführen, schreibt die Verwaltung. Bis es dort zu einem Gesetz kommt, werde die städtische Lachgasverordnung in Leverkusen umgesetzt und auf mögliche zukünftige Anpassungen hin überprüft, heißt es.
Marc Adomat, zuständiger Jugenddezernent und interimsweise auch für den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, erläutert: „Der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel durch Kinder und Jugendliche ist besorgniserregend vor dem Hintergrund möglicher schwerwiegender gesundheitlicher Folgen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Leverkusen nun eine Verordnung auf den Weg gebracht hat, um ein Verkaufs- und Abgabeverbot für Minderjährige umzusetzen.“
Grundsätzlich ist Lachgas für seine schmerzstillende Wirkung bekannt und wurde ursprünglich als Treibmittel in Spraydosen, als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln und auch in der Medizin als leichtes Narkosemittel verwendet. Mittlerweile wird es vermehrt von Kindern und Jugendlichen als Droge konsumiert. Die Folgen können massive gesundheitsschädliche Folgen bis zu Herz-Kreislauf-Versagen und schweren Hirnschäden sein. (aga)