Gendersternchen in MönchengladbachKritik an geschlechtergerechter Sprache

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In der Stadtverwaltung von Mönchengladbach ist geschlechterneutrale Sprache Pflicht. (Symbolbild)

Gendersternchen, Binnen-I, Gendergap: Kaum ein Thema sorgt so häufig und ausufernd für Diskussionen wie die geschlechtergerechte Sprache. Aktuell auch in Mönchengladbach: Der Dortmunder Verein Deutsche Sprache (VDS) hat kürzlich einen offenen Brief an Oberbürgermeister Felix Heinrichs geschickt, in dem man darum bittet, die Verpflichtung zur geschlechterneutralen Sprache in amtlichen Schreiben aufzuheben.

Der Hintergrund: Die Stadt hat Anfang 2021 ihren internen Leitfaden für gendergerechte Sprache aktualisiert und das Gendersternchen als eine Möglichkeit für gendergerechte Formulierungen mit aufgenommen. Im Februar 2022 wurde dann auf Geheiß von Heinrichs die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt aktualisiert. Unter anderem wurde hinzugefügt, dass im gesamten Schriftverkehr eine geschlechtergerechte Sprache verwendet werden soll. Als Grundlage dafür soll der Leitfaden von 2021 gelten.

Offener Brief an Oberbürgermeister

Das kritisieren die Mitglieder des VDS und allen voran der Vorsitzende Walter Krämer scharf: „Die Befolgung der einschlägigen Passagen Ihrer Allgemeinen Geschäftsanweisung kann Ihren Mitarbeitern weder verordnet noch zugemutet werden“, heißt es in dem offenen Brief. Gendersternchen, Gendergap und Binnen-I seien grammatikalisch falsch und würden nicht der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Zudem verweisen die Mitglieder in dem Brief auf Umfragen, nach denen mehr als die Hälfte der Befragten geschlechterneutrale Sprache, wie das Binnen-I oder auch z.B. „Zuhörende“ statt „Zuhörer“, in den Medien und bei öffentlichen Anlässen ablehnen.

Stadtsprecher Dirk Rütten weist die Vorwürfe zurück. Der offene Brief impliziere, dass die Verwendung des Gendersternchens vorgeschrieben werde. Das sei aber nicht der Fall. „Um alle Menschen, Frauen und Männer und jene, die sich nicht als ‚Frau‘ oder ‚Mann‘ einordnen, anzusprechen, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, sowohl in der internen als auch der externen Kommunikation auf geschlechtsneutrale und mehrgeschlechtliche Bezeichnungen zurückzugreifen oder alternativ das Gendersternchen (*) zu verwenden“, so Rütten. Der Leitfaden gebe auch Tipps für geschlechterneutrale Formulierungen ohne Gendersternchen, z.B. „erziehungsberechtigte Person“ statt „Erzieher“.

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Darüber hinaus sei die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache schon seit 1999 durch das Land NRW im Landesgleichstellungsgesetz vorgeschrieben. Diese Vorschrift sei nun „vor dem Hintergrund der rechtlichen Anerkennung des ‚dritten Geschlechts‘ 2017/18 unserer Auffassung nach dringend anzupassen“, sagt Rütten.

Auch Köln schreibt wertschätzende Kommunikation vor

Viele andere Kommunen in NRW haben in den vergangenen Jahren ähnliche Leitfäden wie Mönchengladbach eingeführt. Auch in Köln gibt es einen Leitfaden für wertschätzende Kommunikation, der auch geschlechtergerechte Sprache umfasst. Allgemein sollen wie in Mönchengladbach Formulierungen verwendet werden, die geschlechterumfassend sind (z.B. Kundschaft statt Kunden). Sofern es keine solche Umformulierung gibt, ist auch das Gendersternchen als Alternative möglich.

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