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Amtsgericht Waldbröl stellt Verfahren einSohn ohrfeigte alkoholkranken Vater

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Justizbeamter im Gericht

Ein Justizbeamter in einem Gericht (Symbolbild)

Waldbröl – Gegen eine Geldauflage von 200 Euro hat das Amtsgericht Waldbröl das Verfahren gegen einen 21-jährigen Reichshofer wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, seinen Vater in dessen Wohnung zu den Worten „Ich stech euch alle ab“ mit einem Küchenmesser bedroht und ihm eine Ohrfeige verpasst zu haben. Zudem habe er dessen Bekannte beleidigt.

„Die Ohrfeige gebe ich zu“, sagte der Angeklagte, „aber das hat alles einen Hintergrund.“ Sein Vater sei Alkoholiker. Schon oft habe es Streit gegeben, wenn er ihn aufgefordert habe, mit dem Trinken aufzuhören. „Die ganze Wohnung steht voller leerer Flaschen.“ Neulich erst habe ihn der Rettungsdienst bewusstlos und blutüberströmt ins Krankenhaus bringen müssen. Die Worte „Ich stech euch ab“ habe er allerdings nicht gesagt.

Unklare Beweislage

Zuvor sei er in der Küche gewesen, habe das Messer dort abgelegt und sei dann ins Wohnzimmer gegangen: „Ich stand voll unter Stress und habe ihm eine geklatscht.“ Die Freundin seines Vaters sei ebenfalls Alkoholikerin. Weil sie zulasse, dass sich sein Vater „kaputt säuft“, habe er sie nach ihrer Einmischung in den Streit beschimpft.

Die Frau sagte im Zeugenstand aus, dass der Angeklagte mit seiner Freundin und zwei Kindern morgens um 5 Uhr vor der Tür gestanden habe und dann in sein früheres Zimmer gegangen sei. Sie habe Frühstück für die Kinder vorbereitet und sei dann wieder schlafen gegangen. Gegen Mittag sei der Beschuldigte in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und von „Umbringen“ geredet.

Mit dem Messer in der Hand habe er dann seinen Vater geschlagen. Sie gab zu, dass sie und ihr Partner zu diesem Zeitpunkt noch hochgradig alkoholisiert gewesen seien. Nach dem Vorfall habe es keinen weiteren Kontakt gegeben. Eine unter Betreuung stehende Nachbarin konnte keine verwertbaren Angaben machen. „Gerade die Schilderungen mit dem Messer gehen ziemlich durcheinander“, meinte Richter René Dabers. Die Ohrfeige und die Beleidigung seien aber unstrittig. Mit Einverständnis aller Beteiligten wurde das Verfahren gegen Zahlung von 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. (kup)