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LandgerichtOberberger sollen vier Cannabis-Plantagen betrieben haben

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Bei einer Durchsuchung stellten Beamte neben Plantagen und Equipment 800 Gramm Marihuana sicher.

Zwei Männer und eine Frau stehen seit Montag vor dem Kölner Landgericht. Sie legten Geständnisse ab.

Zwei Männer (32 und 62) und eine Frau (49) aus Bergneustadt stehen seit Montag wegen Besitz von und Handel mit Cannabis und Amphetamin vor dem Landgericht. Sie sollen von 2019 bis 2022 vier Plantagen in einem damals noch gemeinsam bewohnten Haus professionell betrieben haben. Laut Anklage sollen sich die Männer und die Frau zu einem nicht bekannten Zeitpunkt im Jahr 2019 zum Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum und zum gewinnbringenden Weiterverkauf entschlossen haben.

Anbau-Boxen selbst gezimmert

Hierzu sollen die beiden männlichen Angeklagten insgesamt vier Plantagen in sogenannten Grow-Zelten und zwei aus OSB-Platten zusammengezimmerten Anbau-Boxen angelegt haben, die mit LED-Lampen mit Zeitschaltuhren sowie Luftfiltern versehen worden seinen. Um die Pflanzenpflege soll sich in der Folge hauptsächlich die Angeklagte gekümmert haben. Sie soll aber auch Bestellungen von Kunden per WhatsApp entgegengenommen und an den für den Verkauf zuständigen 32-Jährigen weitergeleitet haben. Dieser habe dann die entsprechenden Bestellungen verpackt und ausgeliefert oder zur Abholung auf dem Grundstück hinterlegt.

Bei einer Durchsuchung der Polizei stellten Beamte im April 2022 neben Plantagen und Equipment 800 Gramm Marihuana in den beiden Anbau-Boxen sicher. Zudem wurden in den beiden Wohnungen der Angeklagten mehr als ein Kilogramm Marihuana, zehneinhalb Gramm Haschisch sowie 218 Gramm Amphetamin sichergestellt und beschlagnahmt. Zunächst war der Fall vor dem Amtsgericht Gummersbach angeklagt, wegen der Menge Amphetamins aber ans Landgericht abgegeben worden. Vor dem Landgericht legten die Angeklagten nach einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch nun weitgehende Geständnisse ab.

Nach dem Rechtsgespräch gab der Vorsitzende bekannt, dass sich die Kammer für die beiden älteren Angeklagten durchaus Strafen im bewährungsfähigen Bereich von zwei Jahren Haft vorstellen könnte. Der Prozess wird fortgesetzt.