Einzig, aber auch artig?Wipperfürths Stadtbild soll mit Satzung geschützt werden

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Das Luftbild zeigt den Stadtkern.

  • Mit einer Satzung soll Wipperfürths Stadtbild geschützt werden.
  • Zu diesem Zweck hat die Stadt gemeinsam mit dem Planungsbüro MWM aus Aachen ein ganzes Maßnahmenpaket erarbeitet.
  • In der Alten Drahtzieherei fand dazu eine Infoveranstaltung statt, an der rund 40 Zuhörer teilnahmen.

Wipperfürth – „Die bergische Baukultur in Wipperfürth ist jahrhundertelang gewachsen, sie sorgt für Behaglichkeit, Gemütlichkeit und Lebensqualität. Mit diesem Erbe müssen wir sorgsam und vorsichtig umgehen.“ So sieht es Stephan Hammer, der Leiter des Fachbereichs Bauen, Planen und Umwelt.

Zu diesem Zweck hat die Stadt gemeinsam mit dem Planungsbüro MWM aus Aachen ein ganzes Maßnahmenpaket erarbeitet. Auch die Ergebnisse eines Bürgerworkshops aus dem Jahr 2017 sind darin eingeflossen. Am Donnerstagabend fand in der Alten Drahtzieherei eine Infoveranstaltung statt, an der rund 40 Zuhörer teilnahmen.

Einzigartiges Ortsbild

Bürgermeister Michael von Rekowski begrüßte die Gäste, Stephan Hammer führte in das Thema ein, Dr. Mehmed Celik vom Planungsbüro MWM stellte die Einzelheiten vor. „Unser wichtigstes Ziel ist es, das Ortsbild zu schützen und zu erhalten“, so Celik.

Was aber genau macht das Wipperfürther Ortsbild so einzigartig? Um das herauszufinden, haben die Planer sämtliche 203 Häuser in der Altstadt unter die Lupe genommen und dabei viele ortstypische Gemeinsamkeiten entdeckt. So verfügen fast alle Häuser der Altstadt über ein mit dunklen Ziegeln gedecktes Steildach, die meisten Häuser sind zwei- oder dreigeschossig, drei Viertel aller Fenster sind horizontalangeordnet.

Kritik an Vorgaben zu Solaranlagen

Im September soll der Rat mehrere wichtige Beschlüsse fassen. Der Bebauungsplan 112 Innenstadt soll künftig die Art der Bebauung festlegen. Die Gestaltungssatzung ergänzt den B-Plan und regelt rechtsverbindlich Details wie die Gestaltung von Fassaden, Haustüren und Werbeanlagen. Zwar gilt für bestehende Werbeanlagen ein Bestandsschutz, doch sowie diese geändert werden, bedürfen sie einer Genehmigung durch das Bauamt. Auch die Satzung muss noch vom Rat beschlossen werden. Celik appellierte an die Verantwortung der privaten Hausbesitzer. „Wer seine Fassade pink streicht, zerstört das Ortsbild.“

Als dritter, ergänzender Baustein kommt ein Gestaltungsleitfaden hinzu. Er soll Empfehlungen geben, etwa zur Fassadenbegrünung oder zum Außenmöblierung von Gaststätten. „Der Leitfaden wird nicht rechtsverbindlich, aber er dient als Bewertungsgrundlage für das Kommunale Haus- und Hofprogramm“, erklärte Stadtplanerin Kathrina Tholen.

Haus- und Hofprogramm

Private Hausbesitzer in der Innenstadt können demnächst Zuschüsse in Höhe von bis zu 5000 Euro aus dem Kommunalen Haus- und Hofprogramm beantragen. Insgesamt stellt die Stadt 60 000 Euro für das Programm zur Verfügung. Förderfähig sind etwa Maßnahmen wie eine Instandsetzung und Sanierung privater Hausfassaden, der Rückbau von Fassadenverkleidungen oder die Gestaltung von Vorgärten.

Die Einzelheiten zum Förderprogramm will die Stadt bis Ende 2020 bekannt geben.

In der anschließenden Diskussion kritisierten mehrere Zuhörer die strengen Vorgaben der Gestaltungssatzung zum Thema Photovoltaik. Auf den der Straßen zugewandten Dachseiten sind nur sogenannte Solarziegel erlaubt, nicht aber klassische Photovoltaikanlagen. „Solarziegel sind deutlich teurer als PV-Paneele“, kritisierte Manfred Blumberg, 1. Vorsitzender des Vereins „Nove“ und selbst ein Pionier in Sachen Solarenergie.

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Dabei seien Häuser in der Unteren- und der Hochstraße wegen ihrer Südausrichtung für Photovoltaik geeignet, so Blumberg. „Solarziegel haben den gleichen Wirkungsgrad“, entgegnete Hammer, dafür gebe es Förderprogramme, etwa bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Die Entwürfe für den Bebauungsplan Innenstadt, die Gestaltungssatzung und den Gestaltungsleitfaden sind auf der Internetseite der Stadt Wipperfürth zu finden.

www.wipperfuerth.de

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