DrogenhandelGummersbacher zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Außenansicht des Amtsgericht Gummersbach auf dem Steinmüllergelände.

Amtsgericht Gummersbach: 27-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt.

Therapie und ein Geständnis: Ein 27-jähriger Gummersbacher erhielt nun vor dem Amtsgericht eine zweite Chance.

Weil ein Gummersbacher von Oktober bis November 2022 unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben soll, musste sich der junge Mann nun vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren neben Marihuana und Bargeld in Höhe von 400 Euro auch ein Teleskopschlagstock sowie mehrere Baseballschläger aus Leichtmetall gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Betäubungsmittelhandel in nicht geringen Mengen mit Waffen vor. Verhandelt wurde unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef gegen den 27-jährigen Gummersbacher.

Gummersbacher soll laut Anklage mit Marihuana gehandelt haben

Der Angeklagte befindet sich derzeit auf Arbeitssuche, er legte ein vollumfängliches Geständnis ab:  Er sei seit seinem zwölften Lebensjahr regelmäßiger Konsument von Marihuana, habe damit auch Handel getrieben – sowohl außerhalb der Wohnung seiner ehemaligen Freundin, als auch seiner derzeitigen Wohnung.

„Der Schlagstock und die Baseballschläger verblieben immer in der Wohnung“, sagte er aus. Außerdem sei ein Teil des Marihuana, das bei ihm gefunden worden war, für den Eigengebrauch bestimmt und nicht für den Verkauf, gab der Angeklagte an.

13 Jahre sei er süchtig gewesen, bevor er für eine kurze Zeit dem Marihuana erfolgreich abschwor. Doch er sei rückfällig geworden und auch Alkoholmissbrauch kam dazu. „Vom Alkohol ist mein Mandant mittlerweile wieder weg, aber Marihuana konsumiert er bis heute, möchte davon aber auch loskommen. Er versucht sich derzeit eine berufliche Zukunft aufzubauen“, erklärte der Verteidiger dem Gericht und dem Staatsanwalt.

Der Staatsanwalt zeigte sich vom Angeklagten beeindruckt. „Vielen, die wegen Drogendelikten hier sitzen, ist es eigentlich egal, was passiert. Sie zeigen sich unbeeindruckt und wollen nicht wirklich etwas ändern“, so der Staatsanwalt.

Der Angeklagte sei jedoch anders. „Sein Auftreten heute ist sehr positiv zu bewerten und ich wünsche ihm wirklich, dass er es schafft, das Ruder noch einmal herumzureißen und sein Leben in den Griff zu kriegen“, beendete der Staatsanwalt sein Schlusswort.

Geständnis kürzte Prozess vor dem Amtsgericht ab

Sowohl die Menge des Marihuana für den Eigengebrauch, als auch die Menge für den Verkauf, stufte die Anklage als gering ein. Da es sich im Fall des unerlaubten Handeltreibens um einen minderschweren Fall handelte, forderte der Staatsanwalt eine einjährige Bewährungsstrafe mit der Auflage, sich einer Suchttherapie zu unterziehen.

„Mit seinem Geständnis hat uns der Angeklagte einen weiteren Verhandlungstag und unzählige Zeugenaussagen erspart“, so der Verteidiger. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft schloss sich das Schöffengericht schließlich an.

Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre fest gesetzt. In dieser Zeit darf sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen. Zudem wurde ihm, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, auferlegt, sich einer Suchttherapie zu unterziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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