Opfer flog durch die LuftKontrahenten mit dem Auto angefahren – Gummersbacher muss in Haft

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Amtsgericht Gummersbach

Ein 29-Jähriger wurde vom Gummersbacher Amtsgericht verurteilt.

Weil er einen Kontrahenten mit dem Auto angefahren hat, stand ein Gummersbacher vor Gericht. Er spricht von einer „Kurzschlussreaktion in Notwehr“.

Eine Auseinandersetzung mit mehreren Personen auf einem Parkplatz in Bernberg hatte Folgen, für die sich nun ein 29-jähriger Gummersbacher vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef verantworten musste.

Dem Mann wurde gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte den dann Geschädigten mit seinem Auto angefahren haben. Dadurch erlitt dieser mehrere Knochenbrüche.

Mit Messer und Sgaubsaugerrohr

Wie es zuvor zu der Auseinandersetzung mit einer Gruppe unbekannter Männer gekommen war, konnte während der Verhandlung nicht geklärt werden. Der Verteidiger gab im Namen des Angeklagten zu Protokoll, dass der Geschädigte mehrmals geschlagen worden sei und danach zunächst das Weite gesucht habe.

Der Angeklagte habe mit dieser Auseinandersetzung aber nichts zu tun gehabt. Kurze Zeit später sei der Geschädigte mit einem Messer und einem Staubsaugerrohr bewaffnet zurückgekommen. Der Angeklagte habe neben seinem Auto gestanden, als der Geschädigte mehrfach auf die Scheiben seines Wagens eingeschlagen und einen Reifen zerstochen habe.

Keine Erinnerung

Der Angeklagte habe daraufhin Schutz in seinem Auto gesucht. „Es war eine Kurzschlussreaktion in Notwehr“, erklärte der Rechtsanwalt, dass sein Mandant mit dem Wagen fliehen wollte. Doch nachdem er zunächst gegen einen Poller geprallt sei, sei er ohne Absicht mit dem Geschädigten kollidiert. „Ihm tut das alles sehr leid“, sagte der Verteidiger.

Der Geschädigte selbst konnte sich nur daran erinnern, dass er im Krankenhaus aufgewacht sei. Allerdings half die Aussage eines 19-Jährigen, der Zeuge des Geschehens wurde. Dieser erzählte, dass das Auto zunächst vorwärts und erst dann rückwärts gefahren worden und der Geschädigte nach dem Aufprall durch die Luft geflogen sei.

„Ich wollte dem Mann helfen. Aber als ich zu ihm kam und das Messer auf dem Boden liegen sah, hielt ich Abstand und rief die Polizei und einen Krankenwagen“, so der 19-Jährige.

Führerschein eingezogen

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Gericht waren am Ende der Hauptverhandlung von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der 29-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Zudem wurde der Führerschein für die Dauer von einem Jahr eingezogen. „Sie wollten sich für die Beschädigungen am Auto rächen und haben die Sache selbst in die Hand genommen“, so Richter Neef in der Urteilsbegründung.

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