Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Olpe hat der Oberbergische Kreis Empfehlungen an die Tierbesitzer veröffentlicht.
Schweinepest im Kreis OlpeDas müssen Oberbergs Schweinehalter jetzt wissen

Zur Eindämmung der erstmals bei einem Wildschwein in Nordrhein-Westfalen aufgetretenen Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat Oberbergs Nachbarkreis Olpe eine Tierseuchenverordnung erlassen.
Copyright: Federico Gambarini/dpa (Symbolfoto)
Nachdem der Kreis Olpe am Wochenende den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen bestätigt hat, verfolgt die oberbergische Kreisverwaltung die Entwicklung im Nachbarkreis aufmerksam. In einer Mitteilung von Dienstagmittag ruft das Veterinäramt alle oberbergischen Halter von Schweinen, auch die von Hängebauchschweinen und sogenannten Minipigs, dringend dazu auf, Maßnahmen zum Schutz der Tiere zu ergreifen.
Kein Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen
Dazu zählten vor allem Zäune um die Ställe und die Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird, um den Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen sicher zu verhindern. Zutritt zum Stall solle nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden kann und in denen das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich ist.
Für den Menschen sei das Virus ungefährlich, für Haus- und Wildschweine jedoch regelmäßig tödlich, betont das Kreishaus. Von der in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein sowie dem Hochsauerlandkreis errichteten Jagdverbotszone sei das Oberbergische bislang aber nicht betroffen. Gleichwohl sind alle Jäger im Kreisgebiet dazu aufgerufen, bei allen erlegten Wildschweinen Proben durchzuführen.
Probenutensilien gibt es beim Veterinäramt in Oberberg
Probenutensilien werden vom oberbergischen Veterinäramt zur Verfügung gestellt, die Kosten für die Untersuchung werden vom Land NRW getragen. Wer ein verendetes Wildschwein findet, sollte dies sofort dem Kreis melden.
Für die bevorstehende Reisezeit ruft der Kreis zu weiterer Unterstützung im Kampf gegen die Schweinepest auf. So sollten Speisereste, etwa an Autobahnen und Landstraßen, nur in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden. Infizierte Fleischreste oder Wurst könnten ansonsten von Wildschweinen gefressen werden und die Ausbreitung der Seuche bedeuten.
Ausführliche Informationen zum Thema hat die Kreisverwaltung online gestellt. www.obk.de/schweinepest