Langes StrafregisterWohnungsloser in Gummersbach zu zweieinhalbjähriger Haftstrafe verurteilt

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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ist ein Wohnungsloser vor dem Gummersbacher Amtsgericht verurteilt worden.

Insgesamt zwölf Taten hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen, der vor dem Gummersbacher Amtsgericht stand.

Ein 39-jähriger Wohnungsloser ist vom Gummersbacher Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Zwölf Taten hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen, darunter mehrere Ladendiebstähle, Drogenbesitz, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl eines Autos, Hausfriedensbruch und Amtsanmaßung.

Nachdem am ersten Verhandlungstag Zeugen zu den Vorwürfen Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und versuchter Einbruch in einen Transporter gehört wurden, ging es am zweiten Verhandlungstag um die Amtsanmaßung und den Ladendiebstahl.

Spontane Ausweiskontrolle durch die Polizei in Gummersbach

Der Angeklagte soll in den Abendstunden des 11. Oktober 2021 in Niederseßmar von den Anwohnern in deren Garage erwischt worden sein. Um Repressalien zu entgehen, habe sich der 39-Jährige als Polizist ausgegeben und nach den Ausweisen verlangt. Der Angeklagte berichtete nun selbst: „Ich war auf der Suche nach einer Notunterkunft und mein Navi hat mich dorthin geführt. Als vier Personen auf mich zukamen, hab ich Panik bekommen und gesagt, ich sei Polizist. Ich weiß, dass das dumm war, aber ich wusste mir nicht anders zu helfen. Ich dachte, die greifen mich an.“

Die Garage habe er nie betreten. Die Zeugen berichteten dagegen, er habe sich mittels einer Taschenlampe sowohl in der Garage umgesehen, als auch in die dort abgestellten Autos geschaut.

Bei einem der Ladendiebstähle, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden, ging es um einen Warenwert von rund sechs Euro. Bei ihm wurden zwei Päckchen Sahne und eine Portion Hähnchenfleisch gefunden. Daran könne er sich nicht erinnern, sagte der Mann. Es wisse aber noch, dass er weitere Artikel in seinem Rucksack hatte, die er bezahlt hat.

Wie der Verteidiger mitteilte, habe sein Mandant, der derzeit in einer Notunterkunft in Gummersbach gemeldet ist, während der Taten zumeist unter dem Einfluss von Amphetamin oder Cannabis gestanden. „Er weiß, dass er viele Fehler gemacht hat, und er möchte, dass das nicht noch einmal passiert“, sagt Rechtsanwalt Stephan Kuhl. Der Angeklagte wolle sich einer Langzeittherapie unterziehen. Dies müsse man bei der Urteilsfindung ebenso positiv berücksichtigen, wie seine umfangreichen Geständnisse. „Das hat uns sicher zehn Verhandlungstage erspart.“ Der Anwalt plädierte für eine Bewährungsstrafe.

Der Staatsanwalt beantragte dagegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Aufgrund der schlechten Sozialprognose der Bewährungshelferin und Vorstrafen verurteilte Richter Ulrich Neef den Angeklagten dann zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft sowie der Zahlung von 75 Euro für ein gestohlenes Kaninchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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