Gummersbacher BauprojektMehr Wohnungen in Windhagen geplant

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An der Hückeswagener Straße will ein privater Investor aus Gummersbach diesen Neubau errichten. Die Pläne wurden im Fachausschuss begrüßt.

An der Hückeswagener Straße will ein privater Investor aus Gummersbach diesen Neubau errichten. Die Pläne wurden im Fachausschuss begrüßt.

Gummersbach – Ein privater Investor will im Gummersbacher Stadtteil Windhagen direkt an der Hückeswagener Straße 25 neue Mietwohnungen mit einer Größe zwischen 50 und 95 Quadratmetern bauen. Die entsprechenden Pläne sind in der jüngsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung vorgestellt und dort mehrheitlich begrüßt worden.

Auf dem Areal vis-à-vis des Wyndham-Garden-Hotels sollen nach den Ausführungen der Verwaltung zwei große Baukörper entstehen, die miteinander verbunden sind. Ursprüngliche Überlegungen, die erforderlichen Stellplätze oberirdisch zu realisieren, sind inzwischen aufgegeben worden, sodass die Freiflächen nicht versiegelt werden müssen. Knapp 50 Stellplätze werden in der künftigen Tiefgarage des Neubaus ihren Platz finden. Daneben soll es auch Fahrradstellplätze und Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit E-Antrieb geben.

Quadratmeterpreis etwa acht Euro

Laut Auskunft der Verwaltung soll der Mietpreis in dem Neubau leicht über acht Euro liegen. Ein Betrag, der für eine Neuvermietung „nicht unüblich sei“, wie der Technische Beigeordnete Jürgen Hefner sagte. In Gummersbach gebe es nur wenige Ausnahmen, die deutlich über diesem Niveau liegen würden. Exemplarisch nannte er Dachgeschoss-Wohnungen auf dem Ackermanngelände, für die zehn Euro pro Quadratmeter verlangt werde.

Nur wenige Meter vom besprochenen Bauvorhaben entfernt befindet sich das Neubaugebiet Windhagen. Dort soll demnächst der dritte und bereits im Ausschuss vorgestellte Bauabschnitt mit 27 weiteren Grundstücken in die Umsetzung gehen.

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In diesem Zusammenhang griff die Politik das Thema Schottergärten auf und wollte von der Verwaltung wissen, wie diese Form der Gartengestaltung erst gar nicht zugelassen werden könne. Dazu erläuterte Jürgen Hefner, dass es die Möglichkeit gibt, entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan festzuhalten. Dort könne man regeln, was gewollt sei und was nicht. Man könne aber da, wo die Entwicklungsgesellschaft als Eigentümerin die Flächen vermarkte, auch entsprechende Absprachen in den Kaufverträgen regeln.

Nur müsse dann auch kontrolliert werden, ob die Absprachen eingehalten werden. „Vielfach bekommen wir das ja nicht mit“, sagte der Baudezernent. Das Thema soll in der ersten Sitzung des neuen Nachhaltigkeitsausschuss weiter diskutiert werden – wohl für das gesamte Stadtgebiet.

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