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Geschädigter aus LindlarStaatsanwalt fordert Haftstrafe in Prozess wegen Bandenbetrugs

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Das Buch der Strafprozessordnung.

Bei Betrugstaten wurden vier Senioren um insgesamt mehr als 378.000 Euro gebracht.

Seit Mitte Mai müssen sich vier junge Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vor dem Kölner Landgericht stellen.

Die Beute war beträchtlich, die Folgen für die Opfer desaströs: Bei Betrugstaten nach der Masche „falscher Polizist am Telefon“ wurden zwischen Juni und August 2022 vier Senioren aus Lindlar, Wenden und Plettenberg um insgesamt mehr als 378.000 Euro gebracht. Bei dem Geld handelte es sich bei allen Betrugsopfern um die gesamten Ersparnisse. Betrüger aus der Türkei hatten sich am Telefon als Polizisten ausgegeben. Dabei gaukelten sie ihren Opfern vor, sie befänden sich im Fokus einer Diebesbande. Um ihre Vermögen zu sichern, sollten sie Bargeld und Gold an „die Polizei“ übergeben. Die Abholung übernahmen dann vier junge Männer im Alter zwischen 23 und 24 aus dem Sauerland. Seit Mitte Mai stehen sie wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vor dem Kölner Landgericht.

Drei Jugendstrafen beantragt

Am Dienstag forderte die Staatsanwaltschaft in dem Prozess für den einzigen zur Tatzeit bereits erwachsenen Angeklagten fünfeinhalb Jahre Haft. Laut den Ausführungen des Vertreters der Staatsanwaltschaft flossen in die Strafforderung bereits erheblich strafmildernde Umstände ein – wie die umfassend von dem 24-Jährigen geleistete Aufklärungshilfe bei der Polizei, die zur Identifizierung von zwei Hintermännern der Betrugsmasche führten.

Ohne die Aufklärungshilfe, da ließ der Ankläger keinen Zweifel, wäre die Strafe nicht unter sieben Jahren ausgefallen.   Deutlich glimpflicher sollen jedoch die drei Mitangeklagten davonkommen. Sie waren allesamt zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende – also jünger als 21. Nach den zuvor im Prozess abgegebenen Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe, wonach die drei Männer aufgrund Gewalterfahrungen in ihren Familien deutlich reifeverzögert seien, plädierte der Staatsanwalt auf Jugendstrafen von einmal acht Monaten und einmal 21 Monaten, jeweils zur Bewährung, sowie einmal zwei Jahren ohne Bewährung.

Die unterschiedlichen Strafforderungen resultierten aus unterschiedlichen Tatbeiträgen der Angeklagten sowie der Anzahl und Art der Vorstrafen, die sie mit ins Verfahren gebracht hatten. Neben den Haftstrafen forderte die Staatsanwaltschaft auch die Einziehung der Taterträge in Höhe von 378.000 Euro. Ein Urteil soll am Donnerstag fallen.