Tierkrankheit in OberbergKreis lockert Vorkehrungen gegen Geflügelpest

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Ein Schild mit der Aufschrift Geflügelpest Schutzzone.

Das Veterinäramt meldet, dass sich die Geflügelpest im Süden Oberbergs nicht weiter ausgebreitet habe. (Symbolfoto)

Nach dem Nachweis der Geflügelpest im Süden Oberbergs, lockert die Kreisverwaltung nun einige seiner Maßnahmen. Die Verwaltung meldet, dass sich die Tierkrankheit nicht weiter ausbreite.

Die Schutzzonen sind weg, die Überwachungsbereiche bleiben noch. Nachdem bei Geflügelhaltungen in den Gemeinden Reichshof und Morsbach sowie in Waldbröls Nachbargemeinde Windeck die Geflügelpest nachgewiesen worden war, lockert das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises einige seiner Maßnahmen: Umfangreiche Untersuchungen von Experten hätten ergeben, dass sich die für Federvieh gefährliche Krankheit im Süden des Kreises nicht weiter ausgebreitet habe.

Die Schutzzonen bleiben vorerst bestehen

Die drei Schutzzonen mit einem Umkreis von drei Kilometern um die infizierten Betriebe sind inzwischen aufgehoben, die mit einem Radius von zehn Kilometern gelten weiter. Die darin maßgeblichen Vorgaben seien, so der Kreis, ab sofort in den frühen Schutzzonen anzuwenden, dazu gehören Auflagen in der Hygiene sowie das Verbot, Tiere, deren Fleisch oder andere Erzeugnisse aus dem Schutzbereich zu bringen. Auch müssen nicht freilebende Tiere in den Ställen bleiben.

Ende Oktober hatte das Friedrich-Löffler-Institut mit Sitz in Greifswald bei Enten in Reichshof die ersten Infektionen mit Virus H5N1 nachgewiesen, die Tiere waren danach umgehend getötet worden.

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