Gefahr für die AllgemeinheitObdachloser, der in Reichshof wütete, muss in die Psychiatrie

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Bild vom Eingang des Bonner Landgerichts

Der Eingang des Bonner Landgericht: Hier entschied die 1. Große Strafkammer im Fall des Mannes, der in Reichshof Feuer gelegt hatte.

Das Bonner Landgericht ordnete die Unterbringung des 30-Jährigen an. 

Das Bonner Landgericht hat am Montag die Unterbringung eines 30-jährigen Obdachlosen angeordnet: Der Mann, der aus dem südöstlichen Harzvorland stammt, hatte sich nach eigenen Worten „unglücklich“ und in einer akuten Psychose von seiner Heimatstadt auf den Weg ins Bergische gemacht.

Nach einer wochenlangen Odyssee, die ihn über Gütersloh, Köln und Gummersbach geführt hatte, beging er am 3. Mai in Reichshof vier Sachbeschädigungen, einen Diebstahl und mehrere versuchte schwere Brandstiftungen. Der Beschuldigte gilt wegen einer halluzinatorischen Psychose als schuldunfähig. Da er aber aufgrund der Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wiesen ihn die Richter der Ersten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht am Montag unbefristet in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.

Mann kam verwahrlost in Reichshof an

Unterwegs soll der Beschuldigte in Gütersloh Zwischenstation gemacht haben, laut Antragsschrift soll der 30-Jährige dort nacheinander vier Mülltonnen angezündet haben, die allesamt vollständig verbrannten. An diese Episode seiner Reise konnte sich der ansonsten vollständig kooperative und geständige Mann allerdings nicht mehr erinnern und so stellte die Kammer das Verfahren in diesem Fall ein. Gravierender waren ohnehin die Taten, die der Beschuldigte Anfang Mai in Reichshof beging. Bereits am Abend des 2. Mai klaute er aus einem Gartenhaus ein Päckchen Grillanzünder. Nach sechs Tagen, an denen er laut eigenem Bekunden weder geschlafen noch gegessen hatte, war er vollkommen verwahrlost in Reichshof angekommen.

Einen der Paraffinwürfel zündete der Mann noch vor Ort an und legte ihn in eine Kunststoffkiste voller Plastikblumentöpfe. Der Brand wurde von den Bewohnern des Haupthauses aber schnell bemerkt und die Flammen konnten gelöscht werden, bevor größerer Schaden eintrat. Schlimmer kam es dann aber in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages – bei vier Brandstiftungen nutzte der Mann weitere gestohlene Grillanzünder: Um kurz vor zwei Uhr in der Nacht zündete er nacheinander drei auf der Straße geparkte Privatwagen und eine Mülltonne an.

Feuerwehr Reichshof konnte Übergreifen der Flammen verhindern

Bei dem Brand eines Elektrowagens entstand ein Sachschaden von rund 63 000 Euro, bei den beiden anderen Autos, einem Fiesta und einem Toyota, entstand ein Schaden von rund 10 000 Euro. Das Elektroauto und der Toyota waren unmittelbar neben Wohnhäusern abgestellt, ein Übergreifen der Flammen konnte durch die Feuerwehr aber gerade noch verhindert werden. Nach der Brandstiftung wollte der 30-Jährige sich dann in einem Hausflur direkt in der Nähe ausschlafen. Dabei entdeckte er jedoch, dass in einer Wohnungstüre von außen ein Schlüssel steckte.

Kurzerhand betrat der Mann die Wohnung und legte sich auf eine Couch zum Schlafen nieder. Nachdem er der Aufforderung, doch bitte woanders zu Schlafen nicht nachkam, rief das Paar, das in der Wohnung lebte, schließlich die Polizei. Noch vor Ort identifizierten die Polizeibeamten den Mann auch als den mutmaßlichen Brandstifter.

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