Mit 2,7 PromilleReichshofer verletzt bei seiner Festnahme vier Polizisten

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Zu sehen ist das Amtsgerichtsgebäude in Waldbröl.

Auch eine Rechtsmedizinerin sagte vor dem Amtsgericht in Waldbröl aus.

Der Angeklagte hat Polizisten angegriffen, beleidigt, bedroht und verletzt. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. 

Sich mit Polizisten anzulegen, kann in eine Freiheitsstrafe münden. Ein Reichshofer (53) ist am Mittwoch im Amtsgericht Waldbröl noch glimpflich davongekommen. Richter Maximilian Holthausen verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen. Dass der Mann am Ende nur 1200 Euro bezahlen muss, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass er derzeit kein Einkommen hat.

Begonnen habe alles mit einer Körperverletzung im März vorigen Jahres, sagte die Staatsanwältin. Sie führte aus, dass der Nachbar des Beschuldigten bei dem Wurf eines Konservenglases über die Grundstücksgrenze am Arm verletzt worden sei. Herbeigerufene Polizisten habe der Angeklagte angegriffen, beleidigt, bedroht und verletzt. Der Beschuldigte schilderte, dass ihm ein Polizist gegen das Auge geschlagen und er darauf mit einer Kopfnuss reagiert habe.

Reichshofer fand Platzverweis amüsant

Zudem hätten sie sich über ihn lustig gemacht. An viel mehr könne er sich nicht erinnern, da er betrunken gewesen sei. Die Befragung des Nachbarehepaars war nicht ergiebig, weil es wegen Verwandtschaftsbeziehungen zum Angeklagten vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Eine Polizistin sagte aus, dass sie mit ihrer Kollegin als erste vor Ort gewesen sei. Der Angeklagte habe einen Platzverweis vom Nachbargrundstück nur amüsant gefunden.

Daraufhin seien zwei weitere Beamte angerückt, um den Verweis durchzusetzen. Nachdem die den Mann fortgebracht hatten, kehrte der auf das Nachbargrundstück zurück. Gegen die Mitnahme zur Wache habe er sich gewehrt, gespuckt und getreten, sagte ein Polizist aus. „Wir haben es mit vier Leuten gerade geschafft, ihn zu fesseln. Als ich ihn im Auto anschnallen wollte, hat er mir eine Kopfnuss verpasst, dass es blutete.“

Wir haben es mit vier Leuten gerade geschafft, ihn zu fesseln.
Verletzter Polizist im Zeugenstand

Laut einer Rechtsmedizinerin habe der Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Blutalkoholkonzentration von gut 2,7 Promille gehabt. Es gebe Hinweise auf einen regelmäßigen Konsum, eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit sei anzunehmen. Die Staatsanwältin sah die Vorwürfe als erwiesen an, abgesehen von der Bedrohung. Sie betonte, dass bei der Festnahme alle vier eingesetzten Polizeibeamten verletzt worden seien.

Für tätliche Angriffe auf Vollzugsbeamte seien nur Freiheitsstrafen vorgesehen, doch aufgrund der eingeschränkten Schuldfähigkeit sei auch eine Geldstrafe möglich: 150 Tagessätze zu je 15 Euro. Richter Maximilian Holthausen folgte in seinem Urteil der Anklage, reduzierte jedoch die Höhe der Strafe wegen Therapiebemühungen des Angeklagten. 

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