Die eigene schwangere Mutter misshandelt: Dafür kassierte ein 21-Jähriger aus Reichshof sechs Monate Jugendarrest auf Bewährung.
Sechs Monate auf BewährungReichshofer misshandelte seine schwangere Mutter

Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht.
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Das Verhältnis des erwachsenen Sohnes zu seinen Eltern ist von Gewalt geprägt: Körperverletzung in zwei Fällen, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und die Missachtung einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz – für diese Taten ist ein 21-jähriger Reichshofer vom Waldbröler Amtsgericht zu sechs Monaten Jugendarrest auf Bewährung verurteilt worden. Richter Carsten Becker sagte in der Urteilsbegründung: „Es gehört schon etwas dazu, die Hand gegen seine Mutter zu erheben – das war kein Ausrutscher, sondern nur die Spitze des Eisbergs.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zunächst weitere Taten von Körperverletzung, zudem Sachbeschädigung und Nötigung vorgeworfen, diese Anklagen jedoch in der Verhandlung im Hinblick auf die zu erwartende Gesamtstrafe fallengelassen. Als gravierend erachtete der Staatsanwalt einen Vorfall im April vorigen Jahres.
Mutter als „Schlampe“ beleidigt
Dabei soll der junge Mann seine schwangere Mutter in den Bauch geboxt haben, nur weil diese seinen Hund ins Ohr gekniffen habe. Ein anderes Mal habe er sie, trotz des Verbotes, sich ihrer Wohnung auf weniger als 20 Meter zu nähern, auf der Terrasse besucht und um Geld gebeten. Als sie ablehnte, soll er sie als „Schlampe“ beleidigt und angekündigt haben, er werde ihr „das Hirn zerdeppern“.
Auch der Vater wurde nicht verschont. Als dieser ihm ebenfalls kein Geld geben wollte, habe er ihn in den Rücken geboxt, lautete die Anklage. Ein paar Wochen später habe der junge Mann aufgrund der Vermutung, sein Vater habe einen Schlüssel versteckt, eine Flasche Limonade auf dessen Matratze verteilt.
Ich hatte vor allem Angst, dass ich mein Kind verliere.
„Das meiste ist gelogen“, versicherte der Beschuldigte. Er räumte nur ein, an einer Bushaltestelle einen Schlagring mit sich geführt zu haben. Ausführlich schilderte er, dass seine Mutter ausgerastet sei und seinen kleinen Hund misshandelt habe, nachdem dieser bei einem Besuch ständig gebellt hatte: „Ich hatte Sorge, dass der gleich platzt wie eine Tüte Chips.“ Als er um Mäßigung gebeten habe, sei sie auch auf ihn losgegangen, habe ihn getreten und gekratzt, woraufhin er sie lediglich weggeschubst habe. Selbst getreten habe er keinesfalls.
Aus Sicht der Mutter im Zeugenstand sah das anders aus. „Ich bin durch die Terrassentür und das halbe Wohnzimmer geflogen“, berichtete die Frau. Beim Aufprall habe sie sich eine Gehirnerschütterung zugezogen, auf dem Boden liegend sei sie trotz ihrer Schwangerschaft getreten worden: „Ich hatte vor allem Angst, dass ich mein Kind verliere.“
Angeklagter: „Das meiste ist gelogen“
Den Vorwurf ihres Sohnes, sie würde nur simulieren, wies sie zurück. Auf Nachfrage von Richter Becker erklärte die Zeugin, dass eine Strafe allein nichts nütze: „Ich möchte, dass er eine Therapie machen muss – durch seinen Drogenkonsum hat sich sein Verhalten sehr verändert.“ Eine Entschuldigung hatte der junge Mann nicht parat, er bedauerte lediglich, mit den Drogen begonnen zu haben.
Der Vater des Angeklagten wurde ebenfalls als Zeuge gehört. Die Frage des Richters, ob es richtig sei, dass der Sohn mit ihm in einer Wohnung lebe, beantwortete er mit einem einzigen Wort: „Leider.“ - „Und warum setzen Sie ihn dann nicht vor die Tür?“ - „Ich habe Angst, das zu tun. Und ich habe Angst, nachdem ich das hier gesagt habe.“
Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe hatte sich kein konkretes Bild von dem Beschuldigten machen können, eine Einladung zu einem Gespräch habe er nicht wahrgenommen. Sollte er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, empfahl sie unbedingt einen Bewährungshelfer zur Unterstützung.
Der Staatsanwalt stellte die fehlende Einsicht des Angeklagten heraus und forderte eine Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie die Ableistung von 100 Sozialstunden: „Er braucht Hilfe, um Struktur in seinem Leben zu schaffen.“ Der Angeklagte verzichtete auf einen Anwalt und verteidigte sich selbst: „100 Sozialstunden sind viel zu viel für etwas, was ich nicht einsehe – ich habe doch nichts kaputtgemacht.“ Richter Becker reduzierte das Strafmaß auf sechs Monate und 80 Sozialstunden, da die Körperverletzungen nicht gefährlich waren.

