Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Urteile gegen Amphetamin-Öl-BandeSechs Jahre Haft für Drahtzieher

Lesezeit 3 Minuten

In Wasserflaschen war das Amphetamin-Öl beim Zugriff der Siegener Polizei Anfang Februar versteckt. Jetzt wurde die Bande verurteilt.

Siegen/Oberberg – Vor gut gefülltem Zuschauerraum verkündet die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer, Richterin Elfriede Dreisbach, das Urteil gegen die fünf Mitglieder des „Unternehmens Amphetamin-Öl“. Die Männer hatten unter anderem im Januar und Februar 2018 in den Niederlanden größere Mengen des Rauschgift-Grundstoffs gekauft, um ihn im Raum Siegen und Gummersbach zu verkaufen. Bei der zweiten Fahrt im Februar wurde das Quintett festgenommen.

„Fahrer“ arbeiteten zum Teil Schulden ab

Große Überraschungen gab es nicht: Haftstrafen in der Spanne von sechs Jahren für den Drahtzieher – einen Mann aus Siegen, der zuletzt in Engelskirchen wohnte – und bis zu zwei Jahren und fünf Monate für einen der „Transporteure“. Es gab allerdings auch das Zugeständnis der Kammer, zwei der Verurteilten gegen Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Darunter ist auch der Mann aus Gummersbach, der bei der ersten Fahrt sieben Liter des flüssigen Grundstoffs bestellt und verkauft hatte, und für den beim zweiten Mal im Februar zehn Liter des Öls bestimmt gewesen wären.

Obwohl er in absehbarer Zeit vier Jahre und sechs Monate in Haft muss, hat er eine Wohnung in Aussicht und auch eine Stelle in einem Immobilienunternehmen, das von seinen Organisationsfähigkeiten überzeugt ist, wie der Verteidiger vorliest. Die Nachricht von seiner vorläufigen Freilassung sorgt für ausgelassene Freude auf den Rängen im Saal.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Haupttäter, den die Vorsitzende noch einmal als „Auftraggeber und Bindeglied für alle“ hervorhebt, erhält die höchste Strafe. Bei ihm wird mit 48 165 Euro auch die größte Summe zur Einziehung festgesetzt. Immerhin 11 380 sind es noch beim zweiten Siegener, der als einziger bereits Hafterfahrung mitbringt und über dem noch diverse Bewährungen schweben, die jetzt allesamt widerrufen werden könnten. Bei ihm verkündet die Vorsitzende für die hier angeklagten Taten fünf Jahre und zwei Monate, von denen er zwei Jahre in einer Entziehungseinrichtung verbringen muss.

Geringere Strafen erhielten die beiden Männer, die nur als Fahrer agierten und mit geringen Anteilen abgefunden wurden. Zum Teil ging es sogar um den Erlass von Schulden: Einer von ihnen hatte Fahrdienste mit dem Pkw des Kurzzeit-Engelskircheners erledigt und war dabei auf Blitzeis mit dem Fahrzeug in die Leitplanke gekracht. Er konnte die Reparatur nicht bezahlen und wurde zum idealen „Mitarbeiter“. Er muss jetzt für zwei Jahre und fünf Monate hinter Gittern, kann aber auch zunächst eine eigene Wohnung beziehen.

Der zweite Fahrer hat lange Zeit im Hamburger Hafen gearbeitet, irgendwann seinen Job als Schweißer verloren und beschlossen, sein Glück in Siegen zu versuchen. Gearbeitet hat er seit seinem Umzug dort aber nie, immer von Hartz IV gelebt. Aufgrund seiner eigenen Suchtprobleme sei auch er in die Fänge des „Drahtziehers“ geraten, so das Gericht. Er wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, geht aber zunächst für ein Jahr in die Drogenklinik.