Eskalation beim FußballWaldbröler nach Attacke auf Sanitäter zu Bewährung verurteilt

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Waldbröl – Das Amtsgericht Waldbröl hat am Donnerstag einen 27-jährigen Einwohner der Marktstadt wegen des tätlichen Angriffs und der vorsätzlichen Körperverletzung eines DRK-Sanitäters zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann angeklagt, weil er im Dezember vorigen Jahres bei einer Eskalation unter den Zuschauern eines Fußballspiels in der Waldbröler Heidberghalle den Angehörigen des Hilfsdienstes zu Boden geschlagen haben sollte.

Dabei sei die Brille des Geschädigten zerbrochen und neben einer Platzwunde an der Schläfe habe sich ein Blutgerinnsel im Gehirn gebildet, hieß es in der Anklageschrift.

Angeklagter spricht von Reflex-Handlung

„Bei einem Fußballturnier läuft manchmal nicht alles so, wie es soll“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er gab zu, dem Mann das Mobiltelefon aus der Hand gerissen zu haben, als dieser die Polizei rufen wollte, obwohl sich die Situation seiner Meinung nach zu beruhigen begann und nicht weiter ausartete. Bei der „lautstarken Empörung“ des Sanitäters habe er reflexartig zugeschlagen. „Ich wollte, dass das Turnier sportlich und fair endet.“ Er bedauerte seine Tat und schilderte, sich auch schriftlich entschuldigt zu haben: „Wie konnte ich einen älteren Mann schlagen, der doch eigentlich für uns da ist?“

Der geschädigte Mittsechziger beschrieb die Stimmung in der Halle als sehr emotional. Bei der Auseinandersetzung der Zuschauer mit dem Schiedsrichter nach dem Spiel habe er mit seiner 40-jährigen Erfahrung beim DRK erkannt, dass sich die Lage nicht beruhigen würde. Bei seinem Notruf sei ihm plötzlich von hinten das Handy weggenommen worden.

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Als er dagegen protestiert habe, sei er niedergeschlagen worden. Neben den Akutverletzungen habe sich zudem eine Angststörung entwickelt, sodass er sich später nur noch mit mehreren, ihn begleitenden Sanitätern auf den Waldbröler Karnevalszug getraut habe. Sein Sanitätskollege sagte als Zeuge aus, dass er sich über den am Boden Liegenden geworfen habe, um ihn vor Tritten des Angreifers zu schützen.

Mit seinem Urteil ging Richter René Dabers über die Forderung des Staatsanwaltes unter Einbeziehung einer Vorstrafe hinaus. Er betonte, dass Mitarbeiter von Hilfsorganisationen im Dienst wie Vollstreckungsbeamte geschützt werden müssten, und bezeichnete die Verurteilung als „letzte Warnung“. Zudem muss der Waldbröler eine Geldbuße von 1000 Euro an die Gerichtskasse zahlen.

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