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Unfallflucht und Körperverletzung14 Monate Gefängnis und Führerscheinsperre für Waldbröler

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Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten.

Ein langes Strafregister hat ein 29 Jahre alter Waldbröler.

Das Waldbröler Schöffengericht hat einen 29-jährigen Angeklagten wegen mehrerer Straftaten zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Am Montag wurde ein 29-jähriger Waldbröler wegen Unfallflucht, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vom Schöffengericht in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Vorsitzende Richter Carsten Becker führte aus, dass bei einem unentschuldigten Fehlen ein Urteil gesprochen werden könne, da der Angeklagte sich Anfang Januar zum Auftakt zur Sache eingelassen habe. Dennoch wartete er eine geraume Weile auf ihn.

In dieser Zeit erreichte Becker eine Nachfrage der Polizei, ob der Beschuldigte im Gerichtssaal erschienen sei, da dieser im Zusammenhang mit der Schießerei am Freitagmorgen am Wiedenhof gesucht werde (wir berichteten).

Angeklagter aus Waldbröl hat drei Taten in einer Woche begangen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann drei Taten innerhalb einer Woche vorgeworfen. So sollte er im April 2023 zunächst Unfallflucht begangen haben, nachdem er auf der Waldbröler Kaiserstraße ein Verkehrsschild demoliert hatte. Dann habe er einen anderen Mann, der der Freundin des Angeklagten Geld geliehen hatte und das er zurückhaben wollte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Darüber hinaus habe er diesen – unter Drogen stehend – am nächsten Tag mit dem Auto verfolgt und dessen Fahrzeug gerammt. Zu diesen Vorwürfen hatten bereits in der letzten Verhandlung mehrere Zeugen ausgesagt (wir berichteten).

Nun erläuterte ein Polizeibeamter des Verkehrsunfallteams die Spurenlage zum letzten Anklagepunkt. Danach sei der Geschädigte, vom Boxbergkreisel kommend, von der Siegener Straße in Biebelshof nach rechts in Richtung Escherhof abgebogen, und habe, um die dortige Verkehrsinsel fahrend, sofort gewendet. Das nachfolgende Fahrzeug des Angeklagten sei in einer noch engeren Kurve an der Insel vorbeigeschrammt und dann mit dem Fahrzeug des Geschädigten kollidiert.

Früherer Fall: Geschädigter stirbt nach einem Fausthieb ins Gesicht

Richter Becker verlas eine Liste mit mehreren Vorstrafen. Am schwersten wog ein Fall von Körperverletzung, wo der Geschädigte nach einem Fausthieb ins Gesicht kurz darauf gestorben war. Für diese Tat war der Angeklagte – noch als Heranwachsender – vom Jugendschwurgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden, die er bis auf den letzten Tag verbüßt hatte. Kurz nach seiner Entlassung wurde er zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen eines Rauschgiftdelikts im Gefängnis verurteilt, da bei ihm eine erhebliche Menge Haschisch gefunden wurde, die er in seiner Unterhose gebunkert hatte.

Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme sah der Staatsanwalt die Anklagevorwürfe größtenteils als erwiesen an. Positiv wertete er die teilweise geständige Einlassung des Beschuldigten, dass er über eine Verkehrsinsel gefahren sei. Für die drei Taten hielt er eine Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten für angemessen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da er eine noch positive Sozialprognose sehe. Zusätzlich forderte er den Führerscheinentzug und eine Sperre zur Wiedererlangung in den nächsten zwei Jahren: „Der Angeklagte ist eindeutig ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen.“

Der Verteidiger führte an, dass das Verhalten des Angeklagten von Eifersucht geprägt sei. Eine milde Geldstrafe sei ausreichend. Nach Beratung mit den Schöffen verkündete Carsten Becker das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung, den sofortigen Führerscheinentzug und eine Sperre für weitere drei Monate: „Wir sehen keine günstige Sozialprognose.“