Sexueller ÜbergriffAmtsgericht Waldbröl verurteilt 39-Jährigen zu einer Geldstrafe

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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuches.

Mit seinem Geständnis ersparte der Angeklagte dem Mädchen eine Aussage in der Verhandlung.

Urteil am Amtsgericht Waldbröl: Psychisch kranker Mann muss eine Strafe in Höhe von 4200 Euro zahlen.

Zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4200 Euro wegen eines sexuellen Übergriffs zulasten eines zur Tatzeit 14-jährigen Mädchens wurde ein 39-Jähriger vor dem Waldbröler Amtsgericht verurteilt. Zudem muss er die Gerichtskosten tragen, ebenso die Auslagen der Nebenklägerin. Mit diesem Urteil lag Vorsitzender Richter Carsten Becker konträr zu allen Anträgen, die von der Staatsanwältin, der Nebenklägerin und dem Verteidiger gestellt worden waren. Alle drei hatten für eine Zahlung an das Opfer plädiert, mit Beträgen zwischen 1200 und 2400 Euro. Diese Entschädigung kann jetzt nur noch auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden.

Der wegen seiner psychischen Erkrankungen seit längrem in psychiatrischer Betreuung befindliche Mann lebt im gleichen Dorf wie sein Opfer. Zwischen beiden hatte sich eine Art Freundschaft entwickelt, weitergehende Avancen des fast dreimal so alten Mannes hatte das Mädchen stets zurückgewiesen. Dazu gehörten auch teilweise abstruse WhatsApp-Chats, in denen der Angeklagte etwa geschrieben hatte: „Komm vorbei, ich will dich sehen und mit dir zu Bette gehen.“ Vor genau einem Jahr ließ er sie im Glauben, dass es ihm seelisch sehr schlecht gehe, worauf ihn das Mädchen in seiner Wohnung aufsuchte.

Der Angeklagte ließ erklären, sämtliche Vorwürfe einzugestehen

Doch tatsächlich nutzte er ihre arglose Hilfsbereitschaft, um sie sexuell zu bedrängen, versuchte sie zu küssen und legte sich mit seinem Körper auf sie und bedrängte sie auch verbal mit vulgären Aussprüchen. Das Mädchen machte ihm jedoch unmissverständlich deutlich, dass sie keinerlei sexuellen Kontakt wolle. Schließlich wich er zurück und wechselte das Thema.

Die 14-Jährige vertraute sich ihrer Mutter an, die ohne zu Zögern gleich mit ihr zur Polizei ging und Anzeige erstattete. Vor dem jetzigen Prozess war bereits vom Familiengericht ein befristetes Näherungsverbot gegen den 39-Jährigen verhängt worden. Daran muss er sich, so die Mutter als Zeugin, auch tatsächlich gehalten haben. Über seinen Anwalt ließ er erklären, sämtliche Anklagevorwürfe einzugestehen, womit er der heute 15-Jährigen eine möglicherweise quälende Aussage vor Gericht ersparte.

Das Mädchen leidet nach Auskunft ihrer Mutter und der Nebenklage-Anwältin noch heute unter Angstzuständen. So schritt die Mutter vor Beginn der Verhandlung auch ein, als der 39-Jährige versuchte, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen.

Ein Psychiater, der im Prozess ein umfangreiches Gutachten vorstellte, attestierte dem Angeklagten unter anderem eine mangelnde Steuerungsfähigkeit. Pädophile Neigungen habe der Angeklagte nicht.

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