Prozess eingestelltEin Zahnarzt stand vor dem Waldbröler Amtsgericht

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Ein Stapel Gerichtsakten.

Das Verfahren gegen einen Zahnarzt wurde gestellt.

Ein Zahnarzt musste sich vor dem Waldbröler Amtsgericht erklären, weil er angeblich eine Unterschrift gefälscht haben sollte.

Er habe die Unterschrift eines Patienten gefälscht und so versucht, eine Summe in Höhe von insgesamt 6500 Euro zu kassieren – das war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen heute 60 Jahre alten Zahnarzt. Jetzt musste sich der Mann vor dem Amtsgericht in Waldbröl dafür verantworten, am Ende wurde das Verfahren jedoch eingestellt. 2018 und 2020, so hieß es in der Anklage, soll der Mediziner zweimal den Namenszug eines seiner Patienten unter die Übernahme-Erklärung von Zusatzkosten gesetzt und dann jenen Betrag gefordert haben. Sein Verteidiger erklärte, dass sein Mandant zuvor noch niemals in Konflikt mit dem Gesetz geraten sei und er habe keine Unterschrift gefälscht.

Schriftgutachten brachte ein Stück weit Klarheit

Nach einem Schriftgutachten stamme die Unterschrift auf der kleineren Rechnung höchstwahrscheinlich von dem Patienten, führte ein Sachverständiger aus. Bei der größeren Rechnung war sich dieser „nur zu zehn Prozent sicher“, allerdings sei diese Unterschrift auch nicht auf Papier, sondern auf einem Tablet geleistet worden, was erhebliche Abweichungen erzeugen könne. Jedoch habe der Patient gerade diese Rechnung zu etwa einem Drittel beglichen.

Der Patient sagte als Zeuge, dass er von seinem Hauszahnarzt wegen einer sehr umfangreichen Zahnsanierung an den jetzt angeklagten Kollegen verwiesen worden sei. Während der zweijährigen Behandlung habe er mehrere Vereinbarungen über eine Gesamtsumme von rund 15.000 Euro unterschrieben. Davon habe die Krankenkasse gut 4000 Euro erstattet und den Rest in voller Höhe überwiesen.

Monate später habe er zwei weitere Rechnungen erhalten und den Kontakt zum Zahnarzt gesucht. Der habe ihn aber nach einem recht ungehaltenen Gespräch der Praxis verwiesen. Etwa acht Wochen später sei eine Kopie der Vereinbarung gekommen, mit einer Unterschrift, die nicht von ihm stamme. Als der Arzt ein weiteres Gespräch abgelehnt habe, sei er zur Polizei gegangen.

Nach der Beweisaufnahme sah Richter Maximilian Holthausen es jedoch nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte die Unterschriften gefälscht habe. Unstreitig sei, dass vereinbarte Leistungen erbracht wurden und der Patient mit der Behandlung zufrieden sei. Nach längerem Rechtsgespräch entschied er, das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten einzustellen.

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