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Skurriler GerichtsprozessGummersbacher warf während der Fahrt rohe Eier auf ein anderes Auto

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Das Waldbröler Amtsgericht.

Das Waldbröler Amtsgericht.

Der 20-Jährige wurde vom Amtsgericht Waldbröl wegen tätlicher Beleidigung und Nötigung zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt.

Ein Gummersbacher (20) ist vom Amtsgericht Waldbröl wegen tätlicher Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, im Februar vorigen Jahres in der Marktstadt mit seinem Fahrzeug eine Verkehrsteilnehmerin durch Lichthupe und eine Vollbremsung nach einem Überholvorgang genötigt und zwischendurch rohe Eier auf deren Auto geworfen zu haben.

Der Angeklagte bestritt die Nötigung, räumte aber ein, ein Ei an die Seite des anderen Wagens geschmissen zu haben. Auf Nachfrage des Richters, wo das Ei hergekommen sei, antwortete er: „Das lag zufällig in der Türablage.“

Im Kreisverkehr Hermesdorf kam es zum Unfall mit einem weiteren Auto

Die bedrängte Fahrerin, eine junge Morsbacherin, berichtete im Zeugenstand, dass sie auf der Kaiserstraße durch das Fernlicht des Angeklagten geblendet worden sei. Sie habe angehalten, um ihn überholen zu lassen. Dabei sei das erste Ei gegen das Heck ihres Autos geflogen. Bei der Weiterfahrt in Richtung Denklingen habe er sie vor dem Hermesdorfer Kreisel durch eine abrupte Bremsung zu einer Gefahrenbremsung genötigt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr sei ein zweites Ei auf ihrer Windschutzscheibe gelandet. Das nahm ihr die Sicht und sie kollidierte im Kreisel mit dem Auto einer Frau. Ihre beiden Mitfahrerinnen bestätigten diese Darstellung.

Die Geschädigte aus Wissen beschrieb, dass ihr Auto dabei einen Totalschaden erlitten habe. Die Insassen im Wagen des Täters schwächten dagegen ab. Einer betonte, der Fahrer habe nur ein einziges Ei geworfen: „Das lag vermutlich im Fußraum.“ Der andere vermutete, dass die Frauen das zweite selbst auf die Scheibe geworfen hätten.

Diese Darstellungen wurden dem Richter zu bunt. Die Jugendgerichtshilfe riet wegen einer deutlichen Reifeverzögerung zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Der Staatsanwalt betrachtete alle Anklagepunkte als bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 1000 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Richter Andreas Dubberke folgte dem Antrag, erhöhte jedoch die Geldstrafe deutlich.