„Das ist ihre letzte Chance“Waldbröler hat Freundin mit Waffe bedroht – Bewährungsstrafe

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Verhandlung vor dem Amtsgericht Waldbröl.

Ende 2021 hat ein Mann aus Waldbröl seiner Exfreundin das Leben zur Hölle gemacht. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.

„Ich brauche einfach nur Hilfe – weiter nichts“, sagte ein 37-jähriger Mann sichtlich bewegt am Mittwoch im Amtsgericht Waldbröl, bevor das Urteil gesprochen wurde. Das lautete auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung – wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung in drei Fällen, sowie unerlaubtem Schusswaffenbesitz, Computerbetrug und Sachbeschädigung.

Zuvor hatte der Staatsanwalt den Mann angeklagt, zwischen Weihnachten und Neujahr 2021 seiner Lebensgefährtin einen „Denkzettel“ verpassen zu wollen. Dafür habe er die Wohnung von innen abgeschlossen und seiner Freundin in der Küche eine geladene Schreckschusspistole an die Schläfe gehalten: „Das wird mit uns enden wie bei Bonnie and Clyde.“ Ohne abzudrücken habe er die Frau dann mit der Waffe auf den Mund geschlagen.

Mit der Bankkarte der Freundin Geld abgehoben

Mitte des Jahres 2022 habe er ihre Bankkarte ohne Einverständnis benutzt und bei fünf Vorgängen insgesamt 665 Euro abgehoben. Ein paar Tage später, als sie ihn nicht in die Wohnung lassen wollte, habe er derart heftig gegen die Tür gehämmert, dass diese gerissen sei.

Anschließend soll er seiner Freundin ein Foto von einer Pistole geschickt, vor dem Haus zwei Schüsse abgegeben und daraufhin geschrieben haben: „Gut, dann verabschiede Dich schon mal von allem.“ Eine Woche später sei er mit einem unversicherten Zweirad ohne Fahrerlaubnis bei einem Spaziergang seiner Freundin auf sie zugerast, im letzten Moment abgebogen und habe gedroht, sie an diesem Abend umzubringen.

Alle Vorwürfe zugegeben

Der Verteidiger erklärte sofort, dass sämtliche Vorwürfe in vollem Umfang zutreffen würden. Die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin sei toxisch gewesen. Er schilderte, dass sein Mandant an einer Borderline-Störung leide und im Tatzeitraum falsch behandelt worden sei.

Der Angeklagte ergänzte, dass er seit dem Sommer letzten Jahres, wo er sich von seiner Freundin getrennt habe, von einer Psychologin medikamentös umgestellt wurde und es ihm seitdem besser gehe. Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses brauchten die fünf geladenen Zeugen nicht gehört werden.

Positive Sozialprognose

Der Staatsanwalt forderte für die Taten eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Insgesamt sah er noch eine positive Sozialprognose und beantragte Bewährung. Richterin Laura Krause folgte dem Antrag, neben der Rückzahlung des abgehobenen Geldes muss er eine Wiedergutmachung von 1200 Euro leisten: „Das ist ihre letzte Chance – nutzen Sie die.“ (kup)

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