Familienvater in HaftWaldbröler Schöffengericht verurteilt 38-Jährigen wegen Straftaten unter Drogen

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Die Tür eines Gerichtssaals steht einen Spalt offen. Im inneren sind leere Stühle und Tische zu sehen.

In diesem Saal tagt für gewöhnlich das Waldbröler Schöffengericht. Im Waldbröler Schöffengericht wurde ein 38-jähriger Familienvater für seine Straftaten verurteilt.

Als wäre das Stehlen eines Fahrzeugs noch nicht genug, spielten Drogen in der Anklage vor dem Waldbröler Schöffengericht eine wichtige Rolle. 

Drogen können einem Menschen den Lebensweg verbauen. Diese Erfahrung machte am Montag ein 38-jähriger Windecker beim Waldbröler Schöffengericht. Der verheiratete Vater von zwei Kindern wurde für seine unter Drogeneinfluss begangenen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm räuberische Erpressung, Fahren unter Drogeneinfluss und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. So soll er sich das Auto eines Bekannten mit Hilfe dreier vermummter Männer angeeignet haben, damit am Tag darauf unter Drogeneinfluss gefahren sein und den Bestohlenen mit seinem eigenen Fahrzeug schwer verletzt haben.

Angeklagter Windecker verurteilt: Bestohlenen zwischen PKW eingeklemmt

In einem anderen Fall soll er während der Auseinandersetzung mit einem anderen Mann eine Bierflasche nach diesem geworfen und anschließend mit einer Eisenstange nachgesetzt haben. Der Beschuldigte äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Das Opfer des Autounfalls berichtete, dass der Angeklagte in Begleitung von maskierten Männern bei seiner Wohnung aufgetaucht sei, die Rauschgift gefordert hätten, was er gar nicht besessen habe.

Die Schwarzgekleideten hätten ihn daraufhin am Kragen gepackt, gegen ein Regal gedrückt und die Autoschlüssel und den Fahrzeugbrief gefordert, was er in seiner Angst auch herausgegeben habe. Am nächsten Tag sei er mit dem Taxi zur Mutter des Angeklagten gefahren, in der Hoffnung, dass diese Einfluss nehmen könne.

Die jedoch habe ihren Sohn nicht erreichen können. Sie habe angeboten, den Bestohlenen nach Hause zu fahren. Dabei sei ihnen dessen Fahrzeug entgegengekommen. Die Verfolgung endete auf einem Feldweg, wo die Mutter hinter ihrem Sohn anhielt und versuchte, mit ihm zu reden. „Der hat überhaupt nicht reagiert“, sagte sie im Zeugenstand.

Daraufhin habe der Bestohlene zumindest sein Mischpult aus dem Kofferraum holen wollen. In diesem Moment habe der Angeklagte mit dem Wagen zurückgesetzt und dabei seine Beine zwischen den beiden Fahrzeugen eingequetscht . Bevor er das Bewusstsein verloren habe, sei sein letzter Gedanke gewesen: „Ob ich je wieder laufen kann?“

Das könne er zwar humpelnd inzwischen wieder, doch sei er nach zwei Wochen Krankenhausaufenthalt und anschließender Reha gut ein Jahr später noch nicht arbeitsfähig. Nach dieser Aussage legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis zu allen Vorwürfen ab und entschuldigte sich bei dem Geschädigten.

Zudem erklärte er sich zu einer Wiedergutmachung von 1200 Euro bereit. Ein Rechtsmediziner bewertete die in der Blutprobe gefundenen Konzentrationen von Haschisch, Marihuana und Amphetamin als sehr hoch. Weil die Werte zudem einen ständigen Konsum anzeigten, beurteilte er ihn als relativ fahruntüchtig.

Drogenmissbrauch: Angeklagter zu Freiheitsstrafe verurteilt

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten. Der Verteidiger hingegen plädierte für eine mildere Strafe von zwei Jahren, was eine Bewährung möglich machen würde.

Dieser Auffassung konnte sich das Gericht jedoch nicht anschließen. Richter Carsten Becker sagte im Urteil, dass die Feststellung wichtig sei, dass die Taten aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit passiert seien: „Das eröffnet die Möglichkeit einer Therapie.“

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