Waldbröler vor GerichtAngeklagter soll Opfer mit Staubsaugerrohr verletzt haben

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Prozessauftakt Flensburg

Symbolbild

Waldbröl – „Die eine Sache war Notwehr, mit der anderen habe ich nichts zu tun“, sagte der Angeklagte im Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Waldbröler (29) vor, im Juni einen anderen Mann mit einem Staubsaugerrohr im Gesicht verletzt und ihm dann eine Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert zu haben. Außerdem soll er knapp drei Monate später einen anderen Waldbröler grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, nachdem der ihm den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert hatte.

Zum ersten Vorwurf äußerte der Angeklagte, man habe in der Wohnung der Freundin des Geschädigten friedlich gefeiert. Doch nach einem Streit über seine Beziehung zu der Frau habe dieser ihn zu Boden geschlagen, in die Hand gebissen und ihm heftig in den Schritt gefasst. „Da habe ich nach dem Staubsaugerrohr gegriffen und mich verteidigt. Ich war das Opfer.“ Einen Schlag mit einer Bierflasche habe es nicht gegeben.

Alkoholprobe bei Zeugen ergab zwei Promille

Der Geschädigte schilderte den Beginn des Abends ähnlich. Jedoch habe ihn der Beschuldigte ohne Grund angegriffen und versucht, ihm die Augen auszudrücken. Wie es dazu gekommen sei, wisse er nicht mehr. Das Blut an der Wohnzimmerwand stamme von ihm, nachdem der Angeklagte eine Bierflasche genommen und auf seiner Stirn zerbrochen habe. Richter Carsten Becker ergänzte, eine anschließende Alkoholprobe bei dem Zeugen habe etwa zwei Promille ergeben.

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Zum zweiten Tatvorwurf gab der Angeklagte als Alibi an, an dem Abend auf einer Geburtstagsfeier gewesen zu sein. Gegen Mitternacht sei er mit seiner Partnerin sturzbetrunken nach Hause gegangen. Eine Polizeibeamtin erklärte, den Beschuldigten nach dem Vorfall nicht an seiner Wohnanschrift angetroffen zu haben. Dessen Lebensgefährtin bestätigte, seit dem frühen Abend mit ihrem Partner ununterbrochen auf der Feier gewesen zu sein. Der Prozess soll im neuen Jahr mit weiteren Zeugen fortgesetzt werden.

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