Beide wurden wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt, und ihr Kunde war derselbe.
UrteilLandgericht Bonn verurteilt zwei Drogendealer aus Oberberg

Verhandelt wurde vor dem Bonner Landgericht.
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Während ein 27-jähriger Wiehler eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten erhielt, soll sein 36-jähriger Mitangeklagter aus Gummersbach für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Dabei unterscheiden sich ihre Taten gar nicht so sehr voneinander: Beide wurden wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt, und ihr Kunde war derselbe.
Die beiden Freunde handelten jeweils auf eigene Rechnung mit Marihuana und Ecstasy, um mit dem Erlös ihre eigene Sucht zu finanzieren. Im Fall des Jüngeren ging das Gericht aber unter anderem wegen der geringeren Mengen und des geringeren Altersunterschiedes von einem minderschweren Fall aus.
Drogendeal: Die größte Einzelmenge lag bei 80 Gramm Marihuana
Die größte Einzelmenge lag bei 80 Gramm Marihuana; die einzelnen Deals fasste die Strafkammer in ihrem Urteil aber im Fall des 36-Jährigen zu zwei, im Fall des 27-Jährigen zu einer Tat zusammen. Und auch der damals 16-jährige Abnehmer handelte mit Drogen, um sich seinen eigenen Nachschub zu sichern. Die Geschäfte sind bereits eine Weile her: Sie gingen zwischen Januar und April 2020 über die Bühne.
Die beiden Männer hatten sich 2018 über einen gemeinsamen Bekannten kennengelernt und angefreundet. Der Ältere unterhielt bereits seit längerer Zeit einen schwunghaften Handel mit Marihuana und Ecstasy. Er ist einschlägig vorbestraft und ließ sich auch von einer erfolgreich absolvierten Therapie nicht davon abhalten weiter zu konsumieren.
Nur einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug habe er den nächsten Handel eingefädelt, stellte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung heraus. Er habe unter anderem den 16-Jährigen als sogenannten Läufer beschäftigt und den Jugendlichen dann an seinen mitangeklagten Freund vermittelt.
Während der Anwalt des Jüngeren das Urteil nicht anfechten will, kündigte der Verteidiger des 36-Jährigen, Achim Keuter, an, für seinen Mandanten ins Rechtsmittel zu gehen: Auch bei seinen Vergehen handele es sich eindeutig um einen minderschweren Fall. Er hatte in seinem Plädoyer ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert. Selbst die Anklagevertreterin hatte nur zweieinhalb Jahre Haft gefordert.