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Wer muss denn jetzt zahlen?Verwirrung um Beiträge für Straßenausbau in Wipperfürth

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Baustelle Symbolbild

Baustelle (Symbolbild)

Wipperfürth – Kosten von bis zu 25 000 Euro pro Grundstück, damit mussten die Hausbesitzer im Wolfsiepen, am Waldweg, an der Ulrichstraße und der Schulstraße bis vor kurzem rechnen – für den Ausbau ihrer Straße. Betroffen sind über 130 Anlieger. Doch nun ist es gut möglich, dass sie gar nichts zahlen müssen. Aber so ganz genau weiß das noch niemand. Der Grund dafür: Das Land NRW hat die Rechtslage zu Straßenausbaubeiträgen gleich mehrfach geändert, mit dem Ergebnis, dass selbst Juristen kaum noch durchblicken. „Eine rechtssichere Auskunft können wir derzeit nicht geben“, bedauert Dirk Kremer, 1. Beigeordneter der Stadt Wipperfürth.

Was galt bislang in NRW?

Wird eine öffentliche Straße neu angelegt oder wird eine Verkehrsanlage zu einer Straße ausgebaut, so wurden die Grundstückseigentümer an dieser Straße nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) zu Beiträgen herangezogen, als eine „Erschließungsmaßnahme“. Handelte es sich jedoch um eine sogenannte „nachrangige Erschließung“, also die Grunderneuerung einer Straße, die bereits endgültig hergestellt worden war, berechnen sich die Anliegerbeiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG).

In beiden Fällen mussten die Anlieger oft fünfstellige Summen in Form von Straßenausbaubeiträgen zahlen. Dagegen gibt es seit Jahren heftigen Widerstand. Der Bund der Steuerzahler NRW hatte eine Bürgerinitiative gestartet mit dem Ziel, die Beiträge abzuschaffen – und sammelte dafür nach eigenen Angaben über 437 000 Unterschriften. Das Hauptargument der Kritiker: Die Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur sei Teil der Daseinsvorsorge und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht die Pflicht Einzelner. Zumal mehrere andere Bundesländer Straßenausbaubeiträge gar nicht kennen oder diese in den vergangenen Jahren abgeschafft haben.

Was wurde jetzt geändert?

Im Dezember 2019 beschloss die CDU/FDP-Landesregierung, die Beiträge der Grundstückseigentümer ab 2020 zu halbieren. Ein 65-Millionen Euro schweres Förderprogramm wurde aufgelegt. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Förderantrag gestellt werden. Doch das geht erst, nachdem die Kommune dem Grundstückseigentümer einen Zuwendungsbescheid über die Straßenausbaubeiträge zugestellt hat. Zwischen Fertigstellung des Ausbaus und der Endabrechnung vergehen aber mehrere Jahre.

Am 3. Mai 2022 änderte das NRW-Heimatministerium die Förderrichtlinie für Straßenausbaubeiträge und hob den Fördersatz von 50 auf 100 Prozent an. Sei 1. Juni 2022 gilt erneut eine geänderte Rechtslage in NRW, basierend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Eine optisch vorhandene und über Jahre genutzte Verkehrsfläche könne nicht beliebig lange nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, so das Gericht.

Welche Folgen hat das für Wipperfürth?

In der Hansestadt sollen die anfangs genannten vier Straßen, die ursprünglich nach BauGB abgerechnet werden sollten, nun nach KAG abgerechnet werden - mit einer guten Chance auf eine 100-prozentige Förderung. Doch sicher ist das noch nicht. „Den Kommunen liegen noch keine Ausführungsbestimmungen für das Gesetz vor“, erklärte Dirk Kremer im Rat.

So wisse die Verwaltung – die sich in dieser Frage auch juristisch beraten lässt – bis heute nicht, welches Datum bei einer Stichtagsregelung maßgeblich sei: Das Datum, an dem die Planung beschlossen wurde, das Datum der Fertigstellung oder ein anderes Datum? Möglicherweise könnten auch Altfälle, also auch die Anwohner von Straßen, die bereits vor einigen Jahren ausgebaut wurden, von einer Förderung profitieren, so Kremer, aber sicher sei auch das nicht.

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„Die umfangreichen Gesetzesänderungen im Beitragsrecht der letzten Jahre und hier insbesondere des letzten halben Jahres, machen ein rechtssicheres Handeln derzeit unmöglich“, so pessimistisch beurteilt die Wipperfürther Verwaltung den aktuellen Stand. „Wir müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Geduld bitten“, sagt Kremer. Er hofft, dass nach der Sommerpause mehr Klarheit herrscht. Kremer verspricht, dass man jeden Fall sorgfältig prüfen werde, damit man eine rechtssichere Auskunft erteilen könne.

Was beabsichtigt die Landesregierung?

„Wir werden die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzen“, steht im soeben erst beschlossen Koalitionsvertrag zwischen CDU und den Grünen.

Doch auch hier steckt der Teufel im Detail – worauf genau bezieht sich der genannte Stichtag 1. Januar 2018? Auf das Datum der Fertigstellung, auf einen Planungsbeschluss, oder etwas ganz anderes?