Wipperfürther PfadfinderJugendleiter wegen unsittlichen Berührungen im Zeltlager vor Gericht

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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters.

Ein 28-Jähriger gebürtiger Oberberger musste sich vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

Vor dem Wipperfürther Amtsgericht musste sich ein 28-jähriger Jugendleiter der St.-Georgs-Pfadfinder wegen sexueller Belästigung verantworten.

Ein 28-jähriger gebürtiger Oberberger musste sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung Minderjähriger vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten. Das Ganze geschah im Zeltlager der Wipperfürther St.-Georgs-Pfadfinder am Pfingstwochenende 2023. Laut Staatsanwalt soll der Mann, der erst seit kurzem als Jugendleiter der Pfadfinder tätig war, einem 16-jährigen Jungen am Lagerfeuer Alkohol verabreicht haben. Er soll ihn in Richtung des Intimbereichs gestreichelt und später über die Schulter geworfen und auf den Po geschlagen haben. Zudem habe er den ganzen Abend über Sprüche mit eindeutigem sexuellen Hintergrund gegenüber den Jugendlichen geäußert.

Wipperfürth: Angeklagter kam in Begleitung eines Verteidigers

Der Angeklagte, der in Begleitung seines Verteidigers gekommen war, gab zu, selbst „zwei Bier“ getrunken zu haben. „Aber ich habe dem Geschädigten weder auf den Hintern gehauen, noch irgendwie gestreichelt. Klar, ich habe Sprüche gedrückt, aber ganz klar als Scherz. Es gab keine Berührungen meinerseits – außer dass ich ihn einmal an der Schulter angetippt habe, dass er jetzt mal besser ins Zelt gehen sollte, weil es kalt würde“, sagte er weiter.

Der Angeklagte erklärte: „In den Kursen, die ich für die Leitungsarbeit gemacht habe, wird einem als erste und wichtigste Regel mit auf den Weg gegeben: Fasse nie ein Kind an“, sagte er. Interessant war die Begründung: „Es gibt immer jemanden, der einem was Böses will.“

Angeklagter war nur wenige Wochen bei den Wipperfürther Pfadfindern

Der Angeklagte war nur wenige Wochen bei den Wipperfürther Pfadfindern, sein Sohn sei selbst in der Biber-Gruppe, die im November 2022 für vier- bis sechsjährige Kinder ins Leben gerufen wurde – auf diese Weise sei der Kontakt entstanden. Auf Nachfrage des Richters, was es denn für Sprüche gewesen seien, druckste der 28-Jährige ein wenig herum.

„Ein bisschen lustig machen über körperliche Merkmale, über Geschlechtsteile …“ Außerdem habe er über die Zahl der Geschlechtsverkehrspartner Witze gemacht, hielt ihm der Richter aus den Zeugenaussagen bei der Polizei vor. „Ja, das war so ein Sketch, den ich gemacht habe“, so der Angeklagte. Niemand habe ihm gesagt, dass dies übergriffig gewesen sei.

Eine 48-jährige Leiterin der Pfadfinder, die das Zeltlager mit verantwortet und den Angeklagten rekrutiert hatte, war als Zeugin geladen. In der Tatnacht seien drei Mädchen und der 16-jährige Geschädigte auf sie zugekommen. „Hier läuft etwas ganz schief“, hätten sie gesagt. Alle vier hätten von „unangenehmen und zu langen Berührungen“ berichtet. Der Richter fragte: „Hatten Sie das Gefühl, dass das zu weit ging?“

Ja, so die Zeugin. Zu einer „eher allgemeinen“ Aussprache sei es erst am nächsten Tag gekommen, die Zusammenarbeit sei dann beendet worden sei. Eine 16-jährige Zeugin berichtete ebenfalls von „eindeutigen“ Sex-Witzen und Berührungen. Im Anschluss zogen sich die Prozessbeteiligten zu einem Gespräch zurück und vereinbarten, nicht noch weitere jugendliche Zeugen zu hören. Zu einer Einigung kam es nicht, am Ende stand eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro für den Angeklagten.

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