Wegen Vergewaltigung angeklagtGummersbacher zwang einen Mann mit einem Messer zum Sex

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Gerichtsakten der Verteidiger liegen auf einem  Tisch im Gerichtsaal.

Am Mittwoch wurde die Anklage gegen einen Gummersbacher vor dem Kölner Landgericht verlesen.

Eine Frau wollte keinen Sex, und verlässt die Wohnung des Angeklagten. Dieser soll ein Messer gezückt und ihren Freund vergewaltigt haben.

Ein junges Pärchen ist bei einem mutmaßlichen Drogenhändler in Gummersbach zu Besuch. Am Abend des 18. August 2021 trinken sie Alkohol bis in den frühen Morgen, als der Wohnungsbesitzer plötzlich die junge Frau auf die Wange küsst und vorschlägt, man könne doch gemeinsam ins Bett gehen – „wobei offensichtlich war, dass dieser ein sexuelles Interesse an der Zeugin hatte“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch bei der Verlesung der Anklage vor dem Kölner Landgericht.

Angeklagter zog plötzlich ein Messer

Als die junge Frau sagte, sie wolle keinen Sex, und die Wohnung verlässt, soll der 23-Jährige ein Messer gezückt und den Freund der Frau brutal vergewaltigt haben. Jetzt steht der Mann vor Gericht, angeklagt ist er wegen Vergewaltigung und Körperverletzung.

Der Nebenkläger und der 23-Jährige sollen sich gekannt haben, weil der Angeklagte der Dealer des jungen Mannes gewesen sein soll. Wie es weiter in der Anklage heißt, soll die junge Frau beim Verlassen der Wohnung auf ihren Freund eingewirkt haben, mitzukommen.

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Doch der Angeklagte soll ihn mit dem Versprechen gelockt haben, „ihm sein Drogenversteck zu zeigen und ihm anzubieten, für ihn Drogen zu verkaufen“. Doch stattdessen soll der Angeklagte den Nebenkläger aufgefordert haben, sich zu entkleiden. Als dieser sich jedoch geweigert habe, „zog der Angeschuldigte ein silbernes Springmesser und hielt es ihm an den Hals“. Anschließend soll der 23-Jährige den jungen Mann mehrfach vergewaltigt haben.

Verteidigerin Mercedes Ramona Formes erklärte zu Prozessbeginn, dass ihr Mandant sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern wolle. Am kommenden Montag soll der Geschädigte, vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, als Zeuge vernommen werden.

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