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GrundsteuerFür Hausbesitzer in Wipperfürth wird es teurer

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Das Symbolfoto zeigt eine Einfamilienhaussiedlung.

Die Grundsteuer B betrifft alle Immobilienbesitzer.

Die Stadt Wipperfürth kehrt zu einer einheitlichen Grundsteuer B zurück. Das hat der Rat mehrheitlich beschlossen. Für die meisten Hausbesitzer wird es teurer.

Hausbesitzer in der Hansestadt müssen 2026 im Schnitt 115 Euro mehr Grundsteuer bezahlen als im Vorjahr. Das folgt aus einer Entscheidung, die der Stadtrat am Mittwochabend mehrheitlich beschlossen hat. SPD, AfD, Grüne, UWG, FDP, BSW und Bürgermeisterin Anne Loth stimmten für eine entsprechende Vorlage der Verwaltung, die CDU votierte geschlossen dagegen.

In Wipperfürth gilt künftig ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 1183 Prozent – einer der höchsten Hebesätze in ganz Oberberg. Eine höhere Grundsteuer trifft oft auch Mieter, denn der Vermieter kann die Steuer auf die Nebenkosten umlegen.

CDU stimmt gegen die Rückkehr

Dreieinhalb Stunden dauerte am Mittwochabend die öffentliche Sitzung des Wipperfürther Stadtrates. In der letzten Sitzung des Jahres stand die Verabschiedung des Haushalts für 2026 an. Doch die ging völlig geräuschlos und einstimmig über die Bühne.

Für kontroverse Diskussionen sorgte dagegen die Grundsteuer B. Vor einem Jahr hatte der Rat einstimmig für geteilte Hebesätze votiert. Eigentümer von Wohngrundstücken wurden damit besser gestellt als die Besitzer von „Nicht-Wohngrundstücken“ – das sind häufig Unternehmen. Das Land NRW hatte eine solche Ungleichbehandlung erlaubt.

Ein Gerichtsurteil mit Folgen

Allerdings gab es schon damals mahnende Stimmen – unter anderem hatte der Wipperfürther Kämmerer Jens Groll auf das juristische Risiko hingewiesen. Und er sollte recht behalten. Denn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 4. Dezember entschieden, dass die von vier Ruhrgebietsstädten festgelegten höheren Sätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Aus Sicht der Wipperfürther Verwaltung birgt dieses Urteil ein erhebliches Risiko für die Stadt – falls sie an der gesplitteten Hebesteuer festhalten würde. Es drohten Steuerausfälle von bis zu 2,2 Millionen Euro. Alexander Lieth und Christian Berger (beide CDU) machten deutlich, warum man dennoch an der gesplitteten Satzung festhalten wolle. „Andernfalls belasten wir die Bürger mit zusätzlich 800.000 Euro extra, das wollen wir nicht“, erklärten sie.

Risiko wird unterschiedlich bewertet

Das erstinstanzliche Urteil eines Verwaltungsgerichts könne kein Maßstab sein. Berger stufte das Risiko von Steuerausfällen als klein ein, auch bestehe keine Eile.

Doch die anderen Fraktionen sahen das ganz anders. Regina Billstein (SPD), die Rechtsanwältin ist, erläuterte, dass das Urteil aus Gelsenkirchen jetzt erst einmal Wirkung zeige, jeder könne sich darauf beziehen. „Und mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit wird auch das für uns zuständige Verwaltungsgericht Köln dies so sehen.“

Die AfD hatte sich im Wahlkampf für eine Senkung der Grundsteuer stark gemacht. Sabine Förster, die AfD-Fraktionsvorsitzende, erklärte, warum man jetzt für eine Erhöhung stimme. Das Risiko von möglichen Steuerausfällen sei zu hoch, in diesem Fall müsse die Stadt weitere Kredite aufnehmen, für die wiederum Zinsen anfallen.

Auf Vorschlag von Frank Mederlet (SPD) wurde der Antrag der Verwaltung noch wie folgt ergänzt: „Der Rat wird sich im Lichte neuer Erkenntnisse (Gerichtsurteile, politische Hilfen Dritter etc.) zum Thema Einheitshebesatz oder gesplitteter Hebesatz erneut dem Thema widmen und neu bewerten. “

Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden wurden nicht gehalten, sondern lediglich dem Protokoll beigefügt. Sie sind – wie auch der Haushalt 2026 – auf der Internetseite der Hansestadt Wipperfürth abrufbar.