Ein 68-jähriger Wipperfürther muss sich vor Gericht verantworten, weil er Maschinenpistolen und Karabiner hergestellt und verkauf haben soll.
Prozess am LandgerichtWipperfürther soll Maschinenpistolen gebaut haben

Eine Maschinenpistole vom Typ Uzi: Solche und andere Waffen soll der Angeklagte produziert haben.
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Maschinenpistolen vom Typ Uzi, Ceska Samopal, Scorpion oder Thompson – letztere wurde von der US- und britischen Armee im Zweiten Weltkrieg benutzt – dazu noch Schalldämpfer, Karabiner, Remington-Vorderschaftrepetierflinten und reichlich Munition waren im März 2021 in einem Bunker in Hamburg von der Polizei sichergestellt worden. Produziert haben soll das beeindruckende Arsenal ein 68-Jähriger aus Wipperfürth. Seit Mittwoch steht er wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie illegalem Besitz und Handel mit Waffen vor dem Kölner Landgericht.
Ab spätestens Mitte 2019 soll der heute 68-Jährige laut Anklage der Staatsanwaltschaft „Waffenteile und vollfunktionsfähige Schusswaffen“ hergestellt haben und mit scharfer Munition zum Verkauf bereit gehalten haben, „obwohl ihm bereits 1994 wegen fehlender Zuverlässigkeit die Erlaubnis zum Herstellen von Waffen und zum Handeltreiben mit Waffen entzogen worden war“. Doch 2019 habe der Angeklagte mit einem gesondert Verfolgten, bei dem später die aufgezählten Waffen sichergestellt worden waren, vereinbart, dass er für diesen Waffen, Waffenteile und Munition liefern sollte, um die Waffen gewinnbringend zu verkaufen, wobei eine hälftige Aufteilung des Verkaufserlöses verabredet worden sei. In der Folge habe der gesondert Verfolgte, also der spätere Verkäufer der Waffen, sich ein Waffenarsenal aufgebaut, das er in einem gepachteten Bunker in Hamburg in einem Tresor gelagert und zum Verkauf bereitgehalten haben. Beide Angeklagte seien jedoch, wie sie auch gewusst hätten, nicht im Besitz der „erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis“ gewesen.
„Pumpen“ und „Judenfutter“
Aus dem Waffenarsenal habe der gesondert Verfolgte dann Waffen und Waffenteile verkauft. In WhatsApp-Chats oder bei Zusammentreffen sollen der Angeschuldigte und der Verkäufer sich über die Nachfrage nach Waffen und potenzielle Käufer ausgetauscht haben. Dabei sollen sie vor allem in der Online-Kommunikation Codewörter genutzt haben: „Pumpen“ oder „Pumpi“ sollen für Pump-Guns, „Mücken“ oder „Stechmücken“ sollen halbautomatische Selbstladepistolen vom Typ Mosquito aus der Waffenschmiede Sig Sauer und „Uhren“ Waffen des Herstellers Glock gemeint haben. Munition soll als „Futter“, aber auch „Judenfutter“, „Katzenfutter“ und „Pumpenfutter“ bezeichnet worden sein. Magazine hätten hingegen „Futtermittelhalter“ geheißen. Kaufinteressenten sollen sich unter anderem auch über den Crypto-Messenger Encro-Chat bei dem Verkäufer gemeldet haben.
Bei Ermittlern stand der Dienst lange im Ruf eines „WhatsApp für Gangster“, ehe das System 2020 vom französischen Geheimdienst gehackt und hochgenommen wurde. Bei Treffen mit dem Verkäufer im Hamburger Bunker, sollen potenzielle Kunden laut Anklage auch die Gelegenheit für Probeschüsse gehabt haben. Der Prozess wird fortgesetzt, weitere neun Verhandlungstermine sind geplant.