73-jähriger Bergisch Gladbacher wollte laut Staatsanwältin eine Mieterin mit Sonderrechten los werden, um mehr Geld zu verdienen.
AnklageBergisch Gladbacher (73) soll Mordauftrag gegeben haben

„Am besten Kopfschuss“, soll der Angeklagte auf die Frage gesagt haben, wie seine Mieterin „wegzumachen“ sei.
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Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Dass aber ein Vermieter soweit geht, einer Mieterin einen Killer auf den Hals zu hetzen, damit er ihre Wohnung neu und teurer vermieten kann, würde eine neue Eskalationsstufe auf dem Wohnungsmarkt darstellen.
Seit Mittwoch steht ein Mann (73) aus Bergisch Gladbach wegen genau dieses Vorwurfs vor einer Schwurgerichtskammer des Landgericht. Der Angeklagte machte aber zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch. Verteidiger Oliver B. Gaertner schloss aber nicht aus, dass der Angeklagte sich zu einem späteren Zeitpunkt noch zum Vorwurf äußern werde.
73-jähriger Bergisch Gladbacher soll einen Auftragsmörder gesucht haben
Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte zur Tatzeit im Dezember 2018 Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in der Leverkusener Straße in Bergisch Gladbach. Dort lebte aber seit Jahren eine ältere Dame aufgrund eines lebenslangen Wohnrechts, das im Grundbuch eingetragen war, wobei sie nur die Nebenkosten zu tragen hatte.
Aufgrund diverser mietrechtlicher Streitigkeiten mit der Frau, die 2012 ihren Anfang genommen haben sollen, soll der Angeschuldigte im Dezember 2018 einen anderen Mieter damit beauftragt haben, „eine Person zu finden, die bereit war, die arg- und wehrlose Geschädigte gegen Bezahlung zu töten“.
Er hat gefragt, ob ich nicht einen kennen würde, der die Frau wegmacht.
Mit dem Plan habe der Angeklagte das Ansinnen verfolgt, an die von der Seniorin bewohnte Wohnung zu gelangen, um diese anderweitig vermieten zu können. Denn mit dem Tod der Frau wäre das lebenslange Wohnrecht der Frau erloschen. Hierzu soll der Angeklagte am 4. Dezember 2018 in einem Gespräch mit einem Zeugen - einem ehemaligen Mieter des Angeklagten - 1000 Euro für die Tötung der Frau in Aussicht gestellt haben. „Zudem forderte er, dass die Tat während seines noch im Dezember anstehenden Urlaubs durchgeführt werden sollte, damit der Verdacht nicht auf ihn fällt“, sagte die Staatsanwältin.
Später, am 14. Dezember, soll der Angeklagte sein Angebot auf 2000 Euro für die Beseitigung der Mieterin erhöht haben. Der 25-Jährige, der laut Anklage zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, einen Killer zu suchen, soll aber zum Schein auf das Angebot eingegangen sein. Stattdessen habe er im Anschluss an die zweite Unterredung mit dem Angeklagten das potenzielle Opfer über das Vorhaben des 73-Jährigen informiert.
Prozess ist bislang mit vier Verhandlungstagen terminiert
Der 25-Jährige, der derzeit in Haft sitzt, sagte im Zeugenstand aus, dass er 2018 - damals ebenfalls nach einer Haftzeit - Mieter des Angeklagten geworden sei. „Er hat damals keinen Hehl daraus gemacht, dass er die Dame nicht leiden kann“, erinnerte sich der 25-Jährige.
Wegen Abmahnungen, unter anderem wegen Ruhestörung, sei er dann aber aus der Wohnung geflogen und habe von dem Angeklagten einen Kellerverschlag als Behelfswohnung angeboten bekommen. Als man den Verschlag hergerichtet habe, habe der Angeklagte ihn darauf angesprochen, dass er doch schon im Knast gesessen habe und dass er da doch Leute kennengelernt haben müsse.
„Er hat gefragt, ob ich nicht einen kennen würde, der die Frau wegmacht“, sagte der 25-Jährige. Als er gefragt habe, wie das denn ablaufen soll, habe der Angeklagte gemeint: „Am besten Kopfschuss.“ Der Prozess wird fortgesetzt und ist bislang mit vier weiteren Verhandlungstagen bis Oktober terminiert.