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BewährungsstrafeGericht gibt Bergisch Gladbacher Dealerin eine letzte Chance

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Ein Mann baut einen Joint.

Ein Drogenkonsument baut einen Joint. 

Letzte Chance für eine 27-jährige Bergisch Gladbacherin: Das Schöffengericht verurteilte die Dealerin zu einer Bewährungsstrafe.

Engagiert, intensiv und lange haben sie beim Bensberger Schöffengericht um die Zukunft dieser jungen Frau, einer Drogenverbrecherin, gerungen. Die Staatsanwältin forderte harte zwei Jahre und sechs Monate Haft für Ellen K. (Name geändert), die im großen Stil Cannabis verkauft hatte, um die eigene Amphetamin-Sucht zu finanzieren. Die Anklägerin: „Wir reden hier nicht über ein kleines Ding!“

Bei zweieinhalb Jahren hätte Ellen K. zwingend ins Gefängnis gemusst. Doch Richterin Birgit Brandes und ihre beiden Schöffen blieben unter der Schallgrenze von zwei Jahren und verhängten ein Jahr und acht Monate — und zwar auf Bewährung.

Anklägerin: Dealer bringen Leid über andere Menschen

Wer anderen Drogen verkauft, bringt auch großes Leid über diese Menschen und muss darum hart bestraft werden – das sind die (noch) gültigen Leitsätze der Drogengesetzgebung, der auch die Kölner Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde verpflichtet ist.

Der Staatsanwältin gegenüber saß freilich der profilierte Bergisch Gladbacher Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode. Und der Jurist wies, nach eigenem Eingeständnis durchaus „polemisch“, darauf hin, dass der frühere Audi-Chef Rupert Stadler soeben nach 172 Verhandlungstagen für sein Diesel-Geständnis eine Bewährungsstrafe zugestanden bekommen habe. Dagegen solle seine 27-jährige Mandantin nun in Haft. Der Millionenbetrüger im weißen Kragen auf freiem Fuß, die drogensüchtige Dealerin hinter Gittern? Bode: „Nein! So nicht!“

Magersucht, Partys, Drogen: Der Absturz eines Gladbacher Mädchens

„So nicht“, entschied anschließend auch das Schöffengericht. Die Richter hatten sich ausführlich mit der Lebens- und Leidensgeschichte der jungen Gladbacherin auseinandergesetzt.

Die jetzt wieder sportlich wirkende junge Frau stammt aus kleinbürgerlichen Verhältnissen und entwickelte früh eine Magersucht. Bereits als Jugendliche zog sie von zuhause aus und lernte die falschen Leute kennen. Partymachen war angesagt, sie nahm Drogen, begann ein Verhältnis mit ihrem Dealer. Nachdem sie die eigene Wohnung verloren hatte, zog sie bei dem mittlerweile zu 22 Monaten Haft verurteilten Mann ein und wurde schließlich von der Polizei erwischt.

Die Drogen, die sie gekauft und dann weiterveräußert hatte, wurden übrigens gar nicht gefunden – belastet wurde sie durch die Eintragungen, die die Ermittler auf ihrem Whatsapp-Account fanden, und ihr Geständnis. Es ging um 10 kleinere und drei große Drogengeschäfte, bei denen es jeweils mehr als hundert Gramm Haschisch beziehungsweise Marihuana ge- und verkauft wurden.

Gladbacherin beendet Funkstille zu den Eltern

Am 7. Februar stand Ellen K. deshalb bereits einmal vor dem Schöffengericht. Erst unmittelbar zuvor hatte sie ihren Verteidiger gefunden. Der rüttelte sie wach. Nach Jahren der Funkstille zog Ellen K. wieder bei ihren Eltern ein. Ellen selbst hatte die Idee, sich in eine Entziehungsanstalt einweisen zu lassen, um aus dem Drogensumpf herauszukommen.

Die Angeklagte hatte wohl etwas romantisch verklärte Vorstellungen von einer Unterbringung.
Der Psychiater im Prozess

Das Gericht beauftragte damals einen psychiatrischen Gutachter, der nun in der erneuten Verhandlung berichtete: Formal erfülle die Angeklagte zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, tatsächlich rate er aber dringend davon ab. Es gebe mildere Mittel, etwa eine Drogentherapie mit Nachsorge. Die junge Frau habe wohl etwas „romantisch verklärte Vorstellungen von einer Unterbringung“ gehabt.

In der Begründung sagte Richterin Brandes: „Wir sehen eine sportliche junge Frau, die ihr Leben wieder in den Griff bekommen sollte.“ Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf vier Jahre fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.