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In U-HaftProzess um schweren Raub in Köln setzt Bergisch Gladbacher Justiz unter Druck

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Blick in eine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf, aufgenommen durch eine Klappe hindurch.

Blick in eine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal (Symbolfoto). In der Regel darf Untersuchungshaft maximal sechs Monate dauern.

Ein mutmaßlicher Räuber setzt die Bergisch Gladbacher Justiz unter Zeitdruck: Der 20-Jährige sitzt bald sechs Monate in U-Haft.

Der Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe ist nicht ganz wohl zumute: „Wenn ich mit dem Angeklagten sprechen will, muss ich das dann unten in der Zelle tun?“, fragt sie. Laut Aktenlage ist der wegen schweren Raubes in U-Haft sitzende 20-jährige Gladbacher ein schwieriger Gesell, und die junge Pädagogin trägt unübersehbar Verantwortung nicht nur für ihre eigene körperliche Unversehrtheit. Die Verteidigerin bietet ihr an: „Wenn Sie möchten, begleite ich Sie.“ Sie habe ihren Mandanten sehr umgänglich erlebt.

Der mutmaßliche Brutalo-Räuber Ahmed G. (Name geändert) bereitet der Justiz Probleme. Gemeinsam mit einem Komplizen soll er am 19. April gegen 23.10 Uhr einen Kölner in dessen Wohnung in Ehrenfeld überfallen und Drogen und Bares gefordert haben. Das Opfer lag laut Anklage schon im Bett, als die beiden vermummten und mit Latexhandschuhen ausgestatteten Räuber kamen.

Mann in Köln bei Raub mit Messer bedroht

Der Mann wurde gewürgt und mit einem Messer bedroht, konnte aber dennoch um Hilfe rufen. Der Komplize entkam, Ahmed G. lief geradewegs der Polizei in die Arme. Bei ihm fanden die Polizistinnen die Geldbörse des Opfers.

Das Bensberger Jugendschöffengericht steht jetzt unter Zeitdruck, denn Ahmed G. sitzt schon fast ein halbes Jahr in U-Haft. Jugendschöffenrichter Ertan Güven drückt darum auf die Tube, noch am Morgen werden Dokumente zwischen den Beteiligten ausgetauscht: ein Bericht aus der letzten Jugendhaftanstalt und ein DNA-Gutachten.

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Die Verteidigerin fordert eine Aussetzung des Verfahrens, damit sie die Unterlagen studieren und sich mit einem Kollegen abstimmen könne. Zugleich geißelt sie die Behandlung von Ahmed G. 41 Tage habe er in einer verdreckten und schimmeligen Zelle im Keller geschmort.

Der Richter zum Vertagungswunsch: „Das können wir gerne machen, dann aber erst im neuen Jahr, wenn das okay ist. Ich habe keine Termine mehr frei.“ Die Verteidigerin: „Ich bin gerne bereit, spätnachmittags zu verhandeln.“ Der Richter deutet auf die Justizwachtmeister: „Das Personal hat aber Probleme damit. Die fangen früh am Tag an zu arbeiten, machen einen Knochenjob und sind unterbesetzt.“

Die Staatsanwältin erwähnt, dass die Anklage bereits seit Juli da sei. Am Ende gibt es doch noch einen schnellen Fortsetzungstermin. Der Richter muss dafür einen Extra-Verhandlungstag ansetzen.

Ahmed G. sitzt derweil ganz friedlich neben seiner Verteidigerin. Schon beim Betreten des Saales hat er einen guten Eindruck gemacht und die bereits dort Wartenden höflich begrüßt.

Immer ist er so nett aber wohl nicht: In den knapp sechs Monaten seiner U-Haft hat er mit Heinsberg, Wuppertal und Herford gleich drei Jugendknäste kennengelernt, weil er kaum zu bändigen war. Eine der Gefängnissozialarbeiterinnen wollte am Ende wohl nur noch in Gegenwart von drei Wärtern mit ihm reden.

Der Prozess wird fortgesetzt.