VertagungProzess wegen Schuhdiebstahls in Bergisch Gladbach zieht sich in die Länge

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Ein Aufsteller mit dem Prozentzeichen auf einem Regal eines Schuhgeschäfts in der Kölner Innenstadt macht auf Rabatte aufmerksam.

Die Aufklärung eines möglichen Schuhdiebstahls aus dem Jahre 2021 macht der Bensberger Justiz viel Arbeit.

2021 soll ein Ladendieb versucht haben, in Gladbach einen teuren Schuh zu stehlen. Der Prozess gegen ihn wurde erneut vertagt.

Es war ein Tohuwabohu in dem Bergisch Gladbacher Einzelhandelsfachgeschäft, nachdem Fachverkäufer Felix G. der einzelne Kunde aufgefallen war, der laut G. gerade im Begriff war, sich einen 169,99 Euro teuren Sportschuh in die Jacke zu stecken.

„Kann ich Ihnen helfen?“, fragte Felix, „Nein“, sagte der Kunde und strebte zügig nach draußen. Felix stellte sich in den Weg. Es gab Gerangel, beide stürzten in die Auslagen und zu Boden. Hilfe kam, Aufruhr, die Sache verlagerte sich vor die Tür.

Jetzt endlich, mehr als anderthalb Jahre nach dem Vorfall vom 23. November 2021, hat der Prozess gegen Leon P. (Namen geändert) begonnen. Die Rede ist von Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch und Körperverletzung, doch nach der Vernehmung der ersten beiden Zeugen – Verkäufer Felix G. und Geschäftsinhaberin Ronja R. – musste der Prozess vertagt werden – und das, obwohl dies schon der fünfte Versuch war.

Erst wechselte die Richterin, dann der Verteidiger 

Ursprünglich hatte das Verfahren bei einer Richterin gelegen. Doch die hat gewechselt. Dann hatten Zeugen keine Zeit und dann wechselte der Verteidiger. Der neue Anwalt des Angeklagten gab sich alle Mühe, seinen Mandanten freizuboxen, indem er auf Diskrepanzen bei den Zeugenaussagen hinwies.

Dabei schien anfangs noch alles klar: Felix G. (31) sieht den Täter quasi in flagranti, der stellt schnell den Schuh zurück, schiebt Felix zur Seite und will sich nicht festhalten lassen. Andere Verkäufer eilen zur Hilfe, das Personal entscheidet sich, die Situation mit Rücksicht auf die Kunden lieber vor die Tür zu verlagern. Dort versetzt der mutmaßliche Ladendieb, den Felix G. als Person mit Hausverbot wiedererkannt hat, ihm noch einen Faustschlag ins Gesicht. Dann kommt die Polizei.

Angeklagter wirkt wie die Seriosität in Person

Auch Chefin Ronja R. hat klare Erinnerungen. So, dass Leon P. ihr und ihrem Ehemann vorher mehrfach aufgefallen war: „Nachher fehlte immer etwas Teures. Wir konnten ihm aber nichts beweisen.“ Irgendwann hätten sie ihm Hausverbot auf Lebenszeit erteilt.

Leon P. sitzt neben seinem Verteidiger, der ihm mehr als einmal bedeutet zu schweigen. Der 48-jährige Angeklagte wirkt wie die Seriosität in Person – Geheimratsecken, gepflegter Vollbart, hellblaues Hemd. Er könnte gut als Ladendetektiv durchgehen, nicht als Ladendieb. Vorstrafen und offene Bewährungen gegen den Mann aus Tönisvorst sprechen aber eine andere Sprache.

Wegen der erwähnten Abweichungen wird es nun einen Fortsetzungstermin mit weiteren Zeugen geben. Da aber auch der jetzige Richter Dr. Philipp Stöckle nur noch wenige Wochen in Bergisch Gladbach Recht spricht und keine anderen Termine mehr freihat, wird diese Fortsetzung an einem der nächsten Freitagnachmittage stattfinden — quasi als Extraschicht im Dienste der Gerechtigkeit.

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