Renterin begeht UnfallfluchtBergisch Gladbacherin muss an „Hits fürs Hospiz“ zahlen

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Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – „Sie sind vermutlich Rentnerin?“, fragt die Richterin die angeklagte 78-jährige Gladbacherin, doch die zierliche alte Dame widerspricht resolut: „Nein, das geht bei meiner 700-Euro-Mini-Rente nicht. Zweimal die Woche arbeite ich in einem Geschäft.“ Jedoch ist versteckte Altersarmut nicht das Thema dieses Strafprozesses.

Vielmehr geht es um den Vorwurf, dass die Angeklagte am 19. März dieses Jahres um 14.55 beim Ausparken ihres Kleinwagens auf der Gladbacher Straße ein geparktes Auto ordentlich beschädigt und das Weite gesucht hat, ohne sich beim Autobesitzer oder der Polizei zu melden. Und nicht nur das: Die Unfallfahrerin ist sogar von anderen Verkehrsteilnehmern darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie einen Blechschaden verursacht hat.

Schlüssige Begründung für ihr Verhalten

Ein Fußgänger, der den Knall hörte, schildert als Zeuge vor Gericht, wie die alte Dame darauf angesprochen worden sei, darum zunächst gewendet habe und zur Unfallstelle zurückgefahren sei. Nur wenige Minuten danach sei sie aber wieder an ihm vorbeigekommen, woraufhin er die Polizei alarmiert habe.

Jedoch gibt die ohne Verteidiger vor Gericht sitzende Angeklagte eine zumindest schlüssige Begründung für ihr Verhalten: „Ich habe von dem Unfall nichts bemerkt, aber danach hat ein junges Paar im Auto hinter mir gehupt und mir das gesagt.“ Darum habe sie gewendet, sei zu der Unfallstelle zurückgefahren und habe dort auch ein leicht lädiertes Auto entdeckt. „Aber der Schaden war so, dass er unmöglich von mir sein konnte. Das Auto war schon vorher beschädigt gewesen.“

Staatsanwältin und Richterin nehmen der Frau, die bis dahin 78 Jahre straf- und unfallfrei durchs Leben gegangen ist, ihre Darstellung von der Verwechselung ab. Dennoch hätte sie aber die Polizei informieren müssen. Gegen 400 Euro Buße, zahlbar an die „Hits fürs Hospiz“, wird das Strafverfahren eingestellt.

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