Polizei-GroßeinsatzTerrorbefürchtung entpuppt sich als Verkehrskontrolle in Bergisch Gladbach

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Polizeibeamte und -beamtinnen der Bereitschaftspolizei kontrollieren eine Fahrradfahrerin in Bergisch Gladbach.

Was aussah wie ein Spezialeinsatz, entpuppte sich am Donnerstag (7.3.) als groß angelegte Verkehrskontrolle mit Unterstützung von Bereitschaftspolizeikräften.

Bereitschaftspolizisten haben eine Verkehrskontrolle in Gladbach unterstützt. Das Fahrradüberholverbot an der Hauptstraße wird oft missachtet.

Mancher Passant wunderte sich am Donnerstag nicht wenig, als er mehrere Mannschaftstransportwagen der Bereitschaftspolizei in der Fußgängerzone vorfahren sah, aus denen bewaffnete und mit Mehrzweckeinsatzstöcken   ausgerüstete Polizistinnen und Polizisten in Einsatzoveralls ausschwärmten.

Mannschaftstransportwagen der Bereitschaftspolizei stehen in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone.

In Mannschaftsstärke war die Bereitschaftspolizei am Donnerstag nach Bergisch Gladbach ausgerückt.

„Haben wir hier einen Anschlag? Oder eine Geiselnahme?“, fragte eine Fußgängerin ängstlich, wurde dann aber beruhigend aufgeklärt: Es handele sich um eine Schwerpunktkontrolle Verkehr. Zur Unterstützung des Verkehrsdienstes der Kreispolizei nahmen die Ordnungshüter der Bereitschaftspolizei Fahrradfahrer und Autofahrer ins Visier.

Großkontrolle der Polizei nahm Rad- und Autofahrer ins Visier

Sind die Radler auf dem Radweg auf der falschen Seite unterwegs? Sind ihre Zweiräder verkehrssicher? Und halten Autofahrer beim Überholen von Radlern genug Abstand? Es gab viel, worauf die Beamtinnen und Beamten achteten.

Ein Radfahrerin fährt auf der Unteren Hauptstraße in Bergisch Gladbach.

Sie macht alles richtig: Fahrradfahrer müssen hier in der unteren Hauptstraße von Bergisch Gladbach auf die Fahrbahn fahren, Autofahrer dürfen sie nicht überholen.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei auf der unteren Hauptstraße, in der Fahrradfahrer auf der Straße fahren müssen und Autofahrer sie nicht überholen dürfen. Entsprechende Schilder weisen darauf eigens noch einmal am Beginn des Einbahnstraßenabschnitts hin.

Zahlreiche Autofahrer überholten Radler, obwohl das verboten war

Und doch hatten die Bereitschaftspolizisten einiges zu tun, um Verkehrssünder auf zwei Rädern ebenso wie solche auf vier Reifen zu stoppen. „Die meisten sind einsichtig“, so ein Polizeibeamter, nachdem er mit einem Kollegen erneut einen Autofahrer gestoppt hatte, der eine Radlerin in der engen Einbahnstraße überholt hatte.

Eine Radfahrerin fährt auf der unteren Hauptstraße in Bergisch Gladbach, dahinter fährt ein Auto.

Diese Autofahrer macht's richtig, bleibt hinter der Radfahrerin und überholt nicht.

Zwei Polizeibeamte kontrollieren einen Autofahrer.

Dieser Autofahrer hat einen Radfahrer viel zu nah überholt und ist von den Polizeibeamten gestoppt. worden.

„Die Straße ist hier einfach zu eng“, erläuterte der Beamte, bevor er dem Autofahrer noch einmal erklärte, dass er 1,50 Meter Abstand zum Radverkehr einzuhalten habe. Da der Autofahrer  trotz enger Straße und explizitem Überholverbot dennoch überholt hatte, bekam er neben der Erläuterung auch noch die entsprechende Strafe für die Ordnungswidrigkeit aufgebrummt: zu knapp 100 Euro Kosten gibt's für die Missachtung des Fahrradüberholverbots auch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg (siehe „Das kosten die Verkehrssünden“).

Auch wenn der Aufmarsch der Bereitschaftspolizei manchen Passanten Schlimmeres vermuten ließ, ist die Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei auch bei Verkehrskontrollen gar nicht so selten, wie Carina Höfelmanns von der Pressestelle der Kreispolizei auf Anfrage erklärt. „Es hilft uns bei solchen Aktionen schon sehr.“


Das kosten die Verkehrssünden

Autofahrer, die das Schild zum Überholverbot von Radfahrern missachten, wie es seit einiger Zeit in der Unteren Hauptstraße in Bergisch Gladbach installiert ist, begehen damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit 70 Euro plus 28,50 Bearbeitungsgebühr sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet wird, wie die Beamtinnen und Beamten bei der Verkehrskontrolle erläutern.

Auf einem Verbotsschild sind ein Auto und Zweiradsymbole zu sehen.

Dieses Schild weist auf darauf hin, dass Zweiräder hier von Autos nicht überholt werden dürfen.

Fahrradfahrer, die verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, begehen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet wird. (wg)

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