Die Zeugin stand während der mutmaßlichen Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
ProzessZeugin berichtet vor Bergisch Gladbacher Gericht von angeblicher Vergewaltigung im Schlaf

Ein Richter hängt seine Robe an eine Garderobe für Richter und Schöffen.
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Zunächst einmal musste die Vorsitzende Richterin Britta Epbinder vom Schöffengericht in Bensberg eine Zeugin aufspüren, die trotz Ladung nicht erschienen war. Sowohl der Rechtsanwalt Karl Christoph Bode als auch die Staatsanwaltschaft waren sich mit dem Gericht einig: Ohne die Zeugin hätte der erste Tatkomplex, eine Vergewaltigung, nicht verhandelt werden können. So griff die Richterin zum Telefon und kontaktierte die Polizei, die die Zeugin schließlich vorführen konnte.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Zeugin im Februar 2024 in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben, als diese schlief. Die Tat soll sich folgendermaßen abgespielt haben: Zunächst hatten die beiden unter Alkoholeinfluss einvernehmlichen Sex. Danach schlief die Zeugin nackt auf dem Sofa des Angeklagten ein. In der Nacht konnte dieser sich nicht beherrschen. Die Zeugin berichtete, dass sie sich an den Vorgang nicht erinnern konnte. Erfahren hatte sie davon, weil der Angeklagte ihr am Tag danach seine Tat in einer WhatsApp-Sprachnachricht gestand. Damit ging sie zur Polizei und erstattete dann dort ihre Anzeige.
Zeugin berichtete ohne Angeklagten von Vergewaltigung
Aussagen wollte die Zeugin nur in Abwesenheit des Angeklagten. Die Richterin bemühte sich daraufhin, die Situation für die Zeugin entsprechend einzurichten. Die Vernehmung konnte schließlich im Gerichtssaal stattfinden, da der Angeklagte freiwillig den Saal verließ. Die Zeugin wirkte getrieben und labil, als sie von dieser und anderen Vergewaltigungen berichtete, die ihr widerfahren seien. Etwas befremdlich wirkte, dass eine angebliche Gruppenvergewaltigung in Bonn gar nicht zur Anzeige gekommen war. Bei einem von der Zeugin erwähnten Missbrauch in der Kita meinte Rechtsanwalt Bode zu ihr: „Sie können das immer noch anzeigen, das ist nicht verjährt. “
Ansonsten sprach sie auch positiv von ihrer Beziehung zu dem Angeklagten. Erst nachdem sie von der Vergewaltigung erfahren hatte, trübte sich ihr Blick auf die gemeinsame Zeit. „Es gab viele gute Gespräche und ich fühlte mich bei ihm aufgehoben. Sex gab es jedoch nur unter Drogen. “ Ein Schöffe fragte nach: „Wie viel haben Sie denn so konsumiert? “ Zwei Liter Wodka und manchmal zusätzlich Amphetamine seien üblich gewesen,meinte sie. „Ich brauchte damals so drei Promille, um mich normal zu fühlen“, berichtete die Zeugin. Zudem seien bei ihr Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert worden, sie erwähnte eine Borderline-Erkrankung und ADHS.
Drogenreste in mit Folie abgeklebten Zimmer gefunden
Nachdem die Zeugin den Gerichtssaal verlassen hatte, berichtete Richterin Epbinder dem Angeklagten von den Aussagen der Zeugin. Sein Nicken an manchen Stellen deutete darauf hin, dass er die gemeinsame Zeit ähnlich bewertete. In den Nächten schien es hoch hergegangen zu sein, so sollen Nachbarn von lautstarken, eindeutigen Geräuschen berichtet haben.
Ob nun das Ganze als Vergewaltigung gewertet werden kann, wird das Gericht am nächsten Verhandlungstag entscheiden. Doch zunächst musste ein weiterer Tatvorwurf geklärt werden, denn der Angeklagte soll im Dezember 2023 Beweismittel in der Wohnung einer mutmaßlichen Drogenkurierin vernichtet haben. Die bisherigen Zeugen, allesamt Polizeibeamte, berichteten von der Durchsuchung einer verschmutzten Wohnung, in der ein Zimmer mit Folie ausgekleidet war und in dem Verpackungsmaterial und Reste von verschiedenen Drogen gefunden worden seien.
Brisant für den Angeklagten: Als die Beamten an der Wohnungstür klingelten, machte ihnen der Angeklagte auf. Angeblich wollte er für seine Bekannte eine kranke Katze aus der Wohnung holen.
Sowohl zur Vergewaltigung als auch zu dem Vorwurf, Beweismittel vernichtet und mit Drogen gehandelt zu haben, werden weitere Zeugen gehört. Der Prozess wird fortgeführt.