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Bensberger AmtsgerichtBewährungsstrafen für Einkauf mit geklauten Karten

Lesezeit 3 Minuten
Zwei Männer bezahlten mit geklauten Kreditkarten und wurden vom Bensberger Amtsgericht dafür zu Bewährungsstraßen verurteilt.

Zwei Männer bezahlten mit geklauten Kreditkarten und wurden dafür zu Bewährungsstraßen verurteilt. 

Der Betrug richtete relativ geringen Schaden an, allerdings handelten die Täter mit hoher krimineller Energie.

Mit fremden Kreditkarten zu bezahlen, scheint selbst dann möglich zu sein, wenn die PIN nicht bekannt ist. Zwei Angeklagte mussten sich vor dem Bensberger Amtsgericht für ein solches Vergehen verantworten. Insgesamt wurden drei Delikte zur Anklage gebracht. Dies erfüllte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand des dritten Absatzes des Paragraf 263 des Strafgesetzbuches.

Dort heißt es: „Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat. “ Der Strafrahmen erweitert sich im Gegensatz zum einfachen Betrug. Sechs Monate bis zehn Jahre sind per Gesetz vorgesehen. Die beiden Angeklagten hatten in verschiedenen Geschäften, bei Ostermann, im Bauhaus und bei ATU, teilweise erfolgreich mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt.

Zeugin erinnert sich an Täter, die Bettwäsche kauften

Eine Zeugin, die Kassiererin bei Ostermann ist, erinnert sich: „Der Angeklagte, der dort drüben sitzt, kaufte bei uns hochwertige Bettwäsche. “ Obwohl die Zahlung per Scan der Karte und Unterschrift problemlos durchlief, wurde sie misstrauisch: „Was will der Herr mit so viel teurer Bettwäsche? “ fragte sie sich. Sie rief ihren Chef, der den Angeklagten beobachtete, wie er in sein Auto stieg. Er notierte das Kfz-Kennzeichen und benachrichtigte die Polizei.

An einem anderen Tag kam der Angeklagte mit seinem Partner zu einer ATU-Filiale. Dort kaufte er Batterien und Motoröl. „Er wirkte wie ein Automechaniker, hatte entsprechende Kleidung an. Beim ersten Mal funktionierte die Karte nicht, beim zweiten Mal ging sie problemlos durch. Ich habe jedoch nicht darauf geachtet, ob sie die Karte gewechselt haben“, berichtet der als Zeuge geladene Verkäufer. Das passiere jedoch gelegentlich, dem maß er daher keine besondere Bedeutung zu.

Richter folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft

Drei Jahre Bewährungsfrist Richter Ertan Güven zeigte Überwachungsvideos, und der Zeuge identifizierte auch hier eindeutig die beiden Täter. Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall: Die beiden nutzten gestohlene Kreditkarten, die sie sich vorher „besorgt“ hatten. Sie machten das mehrfach, auch wenn einer der drei Fälle mit Blick auf die beiden anderen schwereren Delikte eingestellt wurde.

Der Schaden war mit jeweils knapp 800 Euro nicht so hoch, doch weil sie sich gestohlene Kreditkarten beschafft hatten und weil die Art, wie sie vorgingen, professionell wirkte, konstatierte der Staatsanwalt eine hohe kriminelle Energie. Er forderte für den ersten Täter, dem zwei Fälle nachgewiesen wurden, zehn Monate Haft, für den zweiten Täter sechs Monate. Beide Haftstrafen können aus seiner Sicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Für den entstandenen Schaden sollen die beiden aufkommen, und zur Erinnerung an das Unrecht fordert er die Ableistung von 50 Sozialstunden.

Der Anwalt des einen Angeklagten, der zweite verteidigte sich selbst, forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, da aus seiner Sicht nicht eindeutig geklärt war, wer denn mit der Kreditkarte bei ATU bezahlt hat. Außerdem bezweifelte er bei einem Schaden von nicht einmal 800 Euro die kriminelle Energie bei der Tat.

Richter Güven folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da aus dem Strafprozess eindeutig hervorgehe, dass die Taten so wie angeklagt erfolgt seien. Er legte die Bewährungsfrist auf drei Jahre fest. In dieser Zeit müssen die beiden die Bewährungsauflagen erfüllen, indem sie unter anderem ein straffreies Leben führen, den angerichteten Schaden begleichen und die Sozialstunden innerhalb von zwei Monaten ableisten. Das Urteil wird in einer Woche rechtskräftig, falls keine Partei Widerspruch einlegt.