Blockierte ParkplätzeBergisch Gladbacher ärgern sich über Anhänger und Motorräder

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Auch Motorräder, die wochenlang nicht benutzt werden, sind ein Ärgernis.

Auch Motorräder, die wochenlang nicht benutzt werden, sind ein Ärgernis.

Bergisch Gladbach – Abgehängt am Straßenrand zu stehen, ist ein hartes Schicksal. Alle Autos fahren vorbei, und niemand will einen mitnehmen. Das geht oft Wochen oder Monate so, und nichts bewegt sich. Es herrscht Stillstand überall.

Abgestellte Anhänger am Straßenrand nehmen zu. Es gibt sie nicht nur in den Gladbacher Wohngebieten. Auch in den Gewerbegebieten sprießen sie wie die Pilze aus dem Boden. Auf einmal sind sie da und stehen am Straßenrand. Oft blockieren sie freie Parkplätze in Wohnsiedlungen. Dann ist der Ärger der anderen entsprechend groß.

Parkdruck steigt

Neuerdings haben Anhänger auch Geschwister: Das sind Motorräder, die ihre Eigentümer an den Straßenrand oder auf öffentliche und kostenlose Parkplätze setzen. Der Effekt ist der gleiche: Die Eigentümer der Maschinen machen sich ziemlich unbeliebt, weil sie ja anderen in der Siedlung den Platz zum Abstellen eines normalen Pkw wegnehmen. Der Parkdruck steigt. Meistens haben die Straßen-Absteller keinen Platz zum Abstellen auf dem eigenen Grundstück oder wollen keinen Platz dafür freimachen. Das kann man so oder so sehen. Verboten ist solches Dauer-Parken im Straßenraum nicht.

14 Tage. Das ist die Frist, die das Ordnungsamt setzt. Denn die Anhänger und Motorräder müssen nach 14 Tagen spätestens weg bewegt werden. Das geschieht dann auch, wenn meistens auch nur minimal, wie die Ordnungsbehörde nach Bürgereingaben an einer Wohnstraße im Stadtteil Gronau feststellte.

Keine Verwarnung festgestellt

Öfters war sie bei Kontrollgängen in der Straße unterwegs. „Es wurden keine Anhänger festgestellt, die nicht regelmäßig benutzt wurden“, lässt übers Ordnungsamt Bürgermeister Frank Stein (SPD) ausrichten. Keine einzige Verwarnung sei festgestellt worden. Auf den öffentlichen Parkplätzen dürften auch Kleinkrafträder oder Motorräder parken.

Den Kontrolleuren sind de facto die Hände gebunden. Jemand, der seinen Hänger über zwei Wochen stehen lässt, gibt es kaum. Die 14-Tage-Vorschrift ist bekannt bei den Akteuren. Öffentliche Parkplätze gehörten der Allgemeinheit, heißt es in der Verwaltung. Einen Anlass, die Parkmöglichkeiten nur auf Pkw zu begrenzen, gibt es aus Sicht der Stadt meistens nicht.

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So auch im Fall aus Gronau. Warum? Auf den Grundstücken an der Wohnstraße gebe es noch reichlich Grünflächen. Die Eigentümergemeinschaft könne sich zusammentun und auf dem eigenen Gelände Stellplätze einrichten. Einen Haken gibt es am Vorschlag: Diese Flächen sind auf eigene Kosten herzustellen. Auf Kosten der Allgemeinheit baut die Stadt keine privaten Parkplätze.

Für die Wohnstraße, an der der Hänger parkt, sei seinerzeit eine verdichtete Bebauung geplant worden, erklärt die Ordnungsbehörde. Grund sei die Haltestelle der S-Bahn gewesen, die damals in der Planung gewesen sei.

Eigentlich wegweisend, dass die Planer schon zu Anfang der 70er auf einen Umstieg zum Nahverkehr setzten und den öffentlichen Parkraum reduzierten. Die Diskussion um Anhänger und Motorräder haben die damaligen Planungen aber nicht verhindert. Und Pkw gibt es in der Siedlung, wie überall, auch noch.

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