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Kommunalaufsicht entscheidetDas Nein zur Bezahlkarte in Bergisch Gladbach ist rechtens

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Die Ausgabe von Bezahlkarten an Flüchtlinge wird es in Bergisch Gladbach nicht geben.

Die Ausgabe von Bezahlkarten an Flüchtlinge wird es in Bergisch Gladbach nicht geben.

Wegen einer Abstimmungspanne wurde die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die ihr Bewertung vorlegt. 

Der Bergisch Gladbacher Rat hat etwas Einzigartiges geschaffen: Eine Abstimmung so zu versemmeln, dass die hinzugerufene Kommunalaufsicht konstatiert: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass zu diesem dargestellten Sachverhalt keine einschlägige Rechtsprechung oder Kommentarliteratur bekannt ist.“

Was war geschehen? Bei dem äußerst umstrittenen Thema, der Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge, ging es im Bergisch Gladbacher Rat drunter und drüber. Zur Abstimmung stand die Vorlage der Verwaltung, die sich gegen die Einführung der Karte ausspricht. Es gab 27 Ja-Stimmen, 27-Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Bei Stimmengleichheit war die Vorlage der Verwaltung abgelehnt – die Bezahlkarte wird also eingeführt.

Man hatte sich schlicht verzählt

Etliche Tagesordnungspunkte später aber trat Corvin Kochan (SPD) an den Tisch der Verwaltung und kurz darauf verkündete Christian Ruhe, der Büroleiter des Bürgermeisters, das neue Ergebnis: Danach gab es 27-Ja-Stimmen, 26-Nein-Stimmen und eine Enthaltung – die Bezahlkarte wird also nicht eingeführt. Man hatte sich schlicht verzählt.

Kurz darauf trat Michael Metten, CDU-Fraktionsvorsitzender, an den Tisch der Verwaltung und protestierte. Schließlich sei der Beschluss zuvor ja verkündet worden. Bürgermeister Frank Stein (SPD) zeigte sich ratlos: „Wir werden den Vorgang an die Kommunalaufsicht geben.“

Das Nachzählen war korrekt

Nun liegt die Antwort der Kommunalaufsicht vor. Nach dem Verweis auf die Einmaligkeit des Vorgangs, legt die Aufsicht ihre eigene Sicht der Dinge vor. Und danach gibt es kein „durchgreifendes Bedenken, wenn Sie (gemeint ist der Bürgermeister Frank Stein – Anm.d.Red.) als Sitzungsleiter mit Billigung aller teilnehmenden Ratsmitglieder nach Beendigung des betreffenden Tagesordnungspunktes ein Abstimmungsergebnis neu feststellen und in der Niederschrift dokumentieren.“ Auf Deutsch: Das Nachzählen war korrekt, die Bezahlkarte ist abgelehnt.

Die Kommunalaufsicht lässt in ihrer schriftlichen Begründung erkennen, dass diese Einschätzung für sie eindeutig ist. Denn richtig sei zwar, dass ein Beschluss verkündet wurde – aber eben auf Grundlage einer falschen Zählung. Die Argumentation „Beschluss ist Beschluss“ hätte die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse nicht widergespiegelt, sondern ins Gegenteil verkehrt. „Das Nachzählen hat das tatsächlich Geschehene festgestellt und Rechtsklarheit hergestellt“.