Gladbacherin muss Buße zahlenDreifache Mutter verprügelt Nebenbuhlerin

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Das Amtsgericht Bergisch Gladbach in Bensberg.

Bergisch Gladbach – Einen gnädigen Richter hat am Dienstag die wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung angeklagte dreifache Mutter Jasmin G. im Bergisch Gladbacher Amtsgericht gefunden. Strafrichter Ertan Güven verdonnerte die 31-jährige Bergisch Gladbacherin zu hundert Euro Buße, zahlbar in fünf Raten an den Deutschen Kinderschutzbund. Jasmin G. (Namen geändert) hatte eingeräumt, nachts im Streit auf ihre drei Jahre ältere Nebenbuhlerin losgegangen zu sein.

In dem Prozess war schnell deutlich geworden, dass die junge Frau in schwierigen Verhältnissen lebt. Sie ist Mutter dreier Kinder, von denen eines wegen einer Behinderung besonders viel Fürsorge braucht. Daher könne sie aktuell auch nur einige Stunden jobben und beziehe darüber hinaus Hartz 4, sagte sie im Prozess. Lange Zeit lebte sie mit Marcel P., dem Vater der Kinder, zusammen. Doch dann gab es eine Trennung und er ließ sich zeitweise mit Nachbarin Kathrin P. ein.

Showdown um kurz nach Mitternacht

Am 13. Juni 2021 um 0.13 Uhr kam es zum Showdown zwischen den Frauen. Während Jasmin auf der Straße mit Nachbarn Bier trank, kam Kathrin hinzu. Sie hatte gerade ihr Kind nach Hause gebracht. Jasmin stürzte sich auf Kathrin, mehrere Männer, darunter Marcel P., versuchten, sich dazwischen zu stellen, doch Jasmin schlug Kathrin mehrfach gegen den Kopf und trat nach ihr, wie sie selbst vor Gericht sagte. „Ich hatte was getrunken“, erklärte sie dem Richter zunächst recht lapidar.

Laut Anklage soll sie aber zudem auch noch eine Bierflasche nach Kathrin geworfen und sie am Bein getroffen haben. Juristisch wäre das damit neben der „einfachen“ auch noch eine gefährliche Körperverletzung gewesen. Jasmin bestritt den Vorwurf allerdings: „Ich habe die Flasche einfach nur wütend auf den Boden geschmissen.“

Lebenspartner durch Corona als Zeuge verhindert

Widersacherin Kathrin beschrieb das anders: „Sie hat mich angeschaut und dann nach mir geworfen.“ Allerdings sei sie nur am Bein gestreift worden. Auch getreten worden sei sie nicht. Zwei Monate nach dem Aufruhr habe es einen weiteren Vorfall gegeben.

Als weiterer Zeuge hätte nun eigentlich Marcel P. aussagen sollen – doch machte Corona dem mutmaßlichen Hahn im Korb einen Strich durch die Rechnung. Gleichwohl genügten die bis dahin gehörten Aussagen den Juristen zur Wahrheitsfindung.

Richter redet der Angeklagten ins Gewissen

Der Staatsanwalt schlug vor, das Verfahren gegen die bislang unbescholtene Jasmin gegen eine kleine Buße einzustellen, auch der Richter zeigte sich dafür offen. Güven redete der Angeklagten allerdings ins Gewissen, sie möge ihrer Wut künftig nicht mehr freien Lauf lassen, selbst dann nicht, wenn ihr Lebensgefährte „zweigleisig“ fahre.

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Zudem solle sie bedenken, was für ein riesiger staatlicher Apparat durch die Szene in der Juninacht in Gang gesetzt worden sei. Und überdies, so der Richter , sollten sich Eltern vorrangig um ihre Kinder kümmern, statt nachts auf der Straße Bier zu trinken.

Jasmin G. bedankte sich für die Entscheidung und versprach, die Buße schnell an den Kinderschutzbund zu überweisen.

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