Fahrradständer statt ParkplätzeBergisch Gladbach plant für künftigen Radverkehr

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Mangels Abstellmöglichkeit für Räder müssen derzeit oft Schildermasten als Behelf herhalten. 

Bergisch Gladbach – Das Fahrrad gilt vielen als Fortbewegungsmittel der Zukunft. Schadstofffrei und umweltfreundlich gelangen Pedaltreter von A nach B. Radschnellwege und Umweltspuren sind gefordert und werden gefördert. Wer aufs Rad steigt, heizt sich auf, aber nicht das Klima. Und auch im Alter ist das Radfahren dank Pedelec/E-Bike möglich.

Häuslebauer haben sich bislang nicht um Abstellanlagen für Fahrräder kümmern müssen. Fahrradbügel oder Radboxen spielen in Bergisch Gladbach keine Rolle im Genehmigungsverfahren, sie interessieren nicht.

Dass Räder mitunter im Hausflur parken (müssen), hat auch damit zu tun. Anders ist das bei den Pkw: Hier gibt es für die Kernbereiche der Stadtteile sehr genaue Vorgaben für Stellplätze, und wer diese nicht erfüllen kann, muss über eine Stellplatz-Ablösesatzung Ablösesummen zahlen.

Das sind im Regelfall mehrere Tausend Euro, je nach betroffenem Stadtgebiet gewichtet. Die Einnahmen fließen zweckgebunden (Schaffung von Parkraum, Förderung des ÖPNV) an die Stadt. Mieter oder Wohnungseigentümer parken ihre Autos dann am Straßenrand.

Ablösesatzung wird geändert

Mit Hochdruck, so betont es die Stadt, werde gerade an einem Regelwerk für private Radabstellplätze gearbeitet. Noch 2019 sollen dazu Vorschläge kommen.

Der Stadtrat hat in seiner März-Sitzung bereits eine erste Änderung der Ablösesatzung beschlossen: Künftig wird bei Bauanträgen in „Ablöse“-Stadtteilen auch auf die Zahl der bereitgestellten Parkanlagen für Räder geblickt; ein veränderter Passus der Landesbauordnung NRW ist in die Satzung eingeflossen.

Stellplatz-Soll für Autos

Die Zahl der in der Baugenehmigung nachzuweisenden Stellplätze für Pkw ist in der Kreisstadt exakt festgelegt. Bei Einfamilienhäusern (auch Reihen- und Doppelhäuser) sind dies zwei Stellplätze.

Bei Wohnungen bis 60 Quadratmeter muss ein Stellplatz nachgewiesen werden, bei Wohnungen über 60 Quadratmeter müssen 1,5 Stellplätze vorhanden sein.

Bei einer Wohnungsgröße über 100 Quadratmeter hat der Bauträger zwei Stellplätze anzulegen. Wer die Vorgaben aufgrund der Besonderheit des Baugrundstücks nicht erfüllen kann, muss entsprechende Ablösesummen an die Stadt zahlen. (cbt)

Seit Januar gelten landesweit die neuen Vorschriften: Über ihre Satzung können die Kommunen festlegen, ob und wie viele Fahrradabstellplätze hergerichtet werden müssen.

In der Kreisstadt soll das ganz schnell kommen: „In Bergisch Gladbach ist vor allem das Thema der Fahrradabstellplätze noch nicht abschließend geregelt, so dass hierzu jetzt mit Priorität eine Lösung erarbeitet wird“, berichtet Bürgermeister Lutz Urbach (CDU) dem Stadtrat.

Das vom Düsseldorfer Landesverkehrsministerium erarbeitete „Zukunftsnetzwerk Mobilität“ solle „beschlussmäßig berücksichtigt“ werden. Dass die Stadt jetzt auf diesem Weg flott voranradelt, hat auch mit den Grünen zu tun, die 2018 einen entsprechenden Antrag zum „Zukunftsnetzwerk Mobilität“ erfolgreich in die Fachausschüsse eingebracht hatten.

Ganz im luftleeren Raum agieren die Gladbacher Verkehrsplaner nicht. Im umfangreichen Textwerk des „Zukunftsnetzes Mobilität“ ist Substanzielles zu finden: Die anzulegenden Radplätze müssen ebenerdig oder über Aufzug und Rampen verkehrssicher und leicht erreichbar sein.

Sie müssen eine Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen, einzeln leicht zugänglich sein und eine Fläche von 1,5 Quadratmeter pro Fahrrad plus einer jeweils notwendigen Verkehrsfläche haben. Eine lediglich markierte Fläche auf dem Boden reicht da bei weitem nicht aus.

Fahrräder, die ja heute oft mehrere Tausend Euro kosten können, müssen gegen „unbefugtes Wegtragen“ (also Diebstahl) mit Hilfsmitteln gesichert sein. Radbügel scheinen da ein Mindeststandard zu sein.

Vier Räder gegen ein Auto

Auch für die Zahl der Abstellplätze gibt es Verbindliches: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist kein Nachweis erforderlich, bei Bedarf wären bis zu vier Plätze je Wohnung einzurichten. Ab drei Wohneinheiten sind zwei bis vier Plätze je 100 Quadratmeter Bruttogeschossfläche nachzuweisen.

Ob dies für Bergisch Gladbach zwei, drei oder vier sein sollen, müsste zwischen Verwaltung und Politik ausdiskutiert werden. In der Mustersatzung des Landes wird ein Bogen vom Auto zum Rad geschlagen: Bis zu 25 Prozent der erforderlichen Pkw-Stellplätze können durch zusätzliche Radplätze ersetzt werden. Für einen Auto-Stellplatz sind vier Radabstellplätze zu schaffen.

Offen ist auch die Kostenfrage für diejenigen, die keine oder zu wenige Radplätze auf ihrer Scholle schaffen können: Bis zu 80 Prozent der Herstellkosten für die Abstellplätze können Kommunen als Ablösesumme vom Bauherren einfordern.

Auch hier muss über den künftigen Prozentsatz entschieden werden. Für Pkw-Plätze liegt er bei 60 Prozent. Je nach Stadtteil bedeutet dies Ablösekosten zwischen 2515 und 8758 Euro je Pkw.

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