Farbattacke auf Bechener EselKoch vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen

Bereits im Sommer hatte Dirk W. sein ursprüngliches Geständnis widerrufen.
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Bergisch Gladbach/Kürten – Die Farbattacke auf den Bechener Esel bleibt ungesühnt. Knapp dreieinhalb Jahre nach der Tat sprach gestern Strafrichter Reinhard Bohn den Angeklagten, den 28-jährigen Koch Dirk W. (Name geändert), auf Kosten der Staatskasse vom Vorwurf der Sachbeschädigung an dem Wahrzeichen des bergischen Dorfes frei.
Zuvor hatte der Angeklagte ein früheres Geständnis widerrufen: Er sei zwar dabei gewesen, als am 16. Mai 2015 der Esel und ein Schaukasten mit roter Farbe verunstaltet wurden, er habe aber selbst nicht gesprüht und anfangs die Unwahrheit gesagt.
Aber auch die als Mittäterin verdächtigte Zeugin Elke K. (28), die gestern im Prozess angab, sich an nichts mehr erinnern zu können, hat wegen der Sache nichts mehr zu befürchten: Gegen sie hatte ein anderer Strafrichter ein Parallelverfahren, bei der es um das gleichzeitige Beschmieren eines Schaukastens ging, bereits eingestellt.
Eine (fast) unendliche Geschichte
Videobeweis
Nicht nur im Fußball erhitzen sich die Gemüter in Sachen „Videobeweis“, sondern auch in der Strafjustiz. In Sachen Eselschmiererei existierte ein am Ende nur vermeintlicher „Videobeweis“: Die Überwachungskamera einer Imbissbude hatte Personen gefilmt, die sich nachts an dem Esel zu schaffen machten. Fotoausdrucke aus der rechtlich nicht unumstrittenen Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum spielten auch in einem ersten Prozess gegen die Zeugin Elke S. (Name geändert) eine Rolle, als diese den jetzt freigesprochenen Angeklagten identifizierte. Jedoch konnten die Aufnahmen nicht belegen, wer denn nun tatsächlich den Esel beschmiert hatte. (sb)
Indes ist auch der Sprüh-Schaden nach den Feststellungen der Justiz mit 85,58 Euro überschaubar geblieben: So viel kostete es die Gemeinde, den verunstalteten Esel wieder zu säubern. Mit dem Freispruch spielte sich am Mittwoch in Saal 106 des Bensberger Amtsgerichtes das wohl letzte Kapitel einer beinahe unendlichen Geschichte ab. Bereits im Sommer hatte Dirk W. sein ursprüngliches Geständnis widerrufen und angegeben, er sei zwar dabei gewesen, habe aber nicht selbst gesprüht. Sich selbst bezichtigt habe er nur aus Freundschaft zu Elke S. Für Mittwoch hatte der Richter Elke S. und einen weiteren potenziellen Zeuge aus Bechen geladen, um so vielleicht doch noch das Geschehen aufzuklären. Jedoch erklärte zunächst der weitere Zeuge, ein Bekannter von Dirk V. und Elke K., kurz und bündig, er habe in der Tatnacht selbst überhaupt nichts gesehen, sondern später nur allerlei Gerüchte im Dorf gehört. Der Mann wurde schnell wieder aus dem Zeugenstand entlassen.
Intensiv durch den Richter befragt wurde dagegen Elke K. Bohn wies sie darauf hin, dass ihr kein Aussageverweigerungsrecht zustehe, weil gegen sie das Verfahren bereits wegen geringer Schuld eingestellt worden sei. Hintergrund für diese Einschätzung ist zum einen, dass die Juristen das Beschmieren des Esels und des Schaukastens als eine Tat ansehen. Zum anderen gilt der rechtsstaatliche Grundsatz „Ne bis in idem“, „Nicht zweimal in derselben Sache“: Wenn ein Richter in einer Sache rechtskräftig entschieden hat, darf einem Beschuldigten kein neues Verfahren in derselben Sache gemacht werden.
Große Wirkung hatte der Hinweis auf die Pflicht zur Zeugenaussage freilich nicht: Elke S. versicherte: „Ich kann mich nicht gut erinnern. Ich habe damals so viele Drogen genommen.“ Darauf Richter Bohn: „Das glaube ich Ihnen nicht.“ Elke K.: „Ich habe mich damals gerade von meinem Freund getrennt. Ich hatte keinen Führerschein, keinen Freund und keine Arbeit.“ Richter Bohn: „Wenn ich einen Esel besprühen würde, könnte ich mich auch noch nach 30 Jahren daran erinnern.“ Elke S: „Ich kann trotzdem nichts anderes sagen.“
Selbst als der Richter die Möglichkeit ins Spiel brachte, es könne ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet werden, blieb Elke S. bei ihrer Darstellung, sich nicht erinnern zu können. Sie wies darauf hin, dass das Verfahren auch sie belaste: „Ich habe wieder Arbeit und musste jetzt schon zwei Mal in diesem Jahr zu Gericht.“ Das müsse sie ihrem Chef irgendwie erklären. Am Ende beantragte die Staatsanwältin in dürren Worten einen Freispruch, den Richter Bohn im Anschluss auch verkündete: „Die Tat war ihm nicht nachzuweisen.“
