Kommentar zur GalerienfrageEiniges bleibt Auslegungssache

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Die Austellung im Basement 16 wurde vom Ordnungsamt geschlossen.

Zugegeben, im unübersichtlichen Dickicht der Corona-Verordnungen ist nicht immer ganz klar, wer wann was wie darf. Deshalb bleibt so einiges Auslegungssache, wie der Fall des Basement 16 zeigt. Hier geht es um die Frage: Was genau ist eine Galerie?

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Eigentlich ganz einfach, sollte man meinen. Eine Galerie ist ein Ort, an dem Kunst verkauft wird, und somit ein Einzelhandelsgeschäft. Aber der Teufel steckt offenbar im Detail. Zum Beispiel darin, ob der Verkauf dauerhaft oder temporär erfolgt, welche Rechtsform die Kunstvermittlung hat, ob der Veranstalter oder die Veranstalterin freiberuflich ist oder ein Gewerbe angemeldet hat. Klarheit darüber, wie sich dies im vorliegenden Fall verhält, schien es zunächst auch im Ordnungsamt nicht zu geben. Jetzt ist die Verkaufsschau, bei der Privatleute ihre Kunstwerke anbieten, einsortiert in die Gruppe der Jahrmarktsveranstaltungen oder Handwerkermärkte. Weil die Veranstalterin Freiberuflerin ist. Das mag gesetzlich korrekt sein. Aber ein bisschen Fingerspitzengefühl und im Zweifelsfall Wohlwollen für die arg gebeutelten und trotzdem nach wie vor engagierten Kulturfreunde wäre wünschenswert. Die Schau dauert ohnehin nur noch ein paar Tage und hat viel Anklang beim Publikum gefunden. Die strengstmögliche Auslegung bürokratischer Formulierungen ist nicht immer das Mittel der Wahl.

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