Ausstellung oder Einzelhandel?Kunstverkauf wird vom Ordnungsamt geschlossen

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Bei der Eröffnung der „l’art privé“: Organisatorin Marlis Sauer (l.) mit Kollegin Adriane Friedrich. 

Bergisch Gladbach – Nur an drei Tagen, vom 26. Bis 28. November, war das basement16 in der Bensberger Schloßstraße geöffnet. Marlis Sauer hatte zur „l’art privé“ eingeladen, Kunstvermittlung und -verkauf von privaten Besitzern. Die Verkaufsschau mit Werken unter anderem von Lüpertz, Christo, Uecker kam gut an.

Doch am vergangenen Wochenende standen die Interessenten vor verschlossenen Türen: Das Ordnungsamt hatte am späten Freitagnachmittag das basement16 geschlossen. Obwohl Marlis Sauer noch am Freitagvormittag aus dem Ordnungsamt grünes Licht bekommen hatte. „Geöffnet werden dürfen nur Galerien mit einem ständigen Verkauf, die als Einzelhandel angemeldet sind, hat mir Ordnungsamtsleiterin Unrau gesagt“, so Sauer.

Ausstellungen sind verboten, Galerien erlaubt

Auf Anfrage dieser Zeitung teilte Stadt-Pressesprecher Martin Rölen mit, dass die Veranstaltung nach der Corona-Schutzverordnung unzulässig sei. Dieses Verbot träfe auf Messen, Ausstellungen , Jahrmärkte, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen zu, dementsprechend sei auch die „l’art privé“ eingestuft und das weitere Offenhalten untersagt worden.

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Ein Funken Hoffnung aber bleibt: Marlis Sauer hatte vor Jahren „Kunstgenuss“ für Kunstvermittlung beim Finanzamt angemeldet – als Freiberuflerin. Ist Kunstvermittlung nicht auch Inhalt eines Galeriebetriebs? Sie überlegt, den Betrieb im basement16 als Gewerbe mit Galeriebetrieb anzumelden. Denn Galerien werden als Einzelhandel auch im Lockdown geöffnet.

Galerien als Teil des Einzelhandels

Zum Thema gibt der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. in Berlin seinen Mitgliedern folgende Auskunft: „Der gesamte Einzelhandel und damit auch Galerien und Kunsthandlungen bleiben – anders als im Frühjahr – vom jetzigen Lockdown ausgenommen. Öffentliche und private Museen müssen schließen. Doch Galerien, die als Wirtschaftsbetriebe geführt werden, gehören zum Einzelhandel und sind weder öffentliche noch private Ausstellungsinstitutionen, wenngleich sie öffentlich zugänglich sind und zum Verkauf stehende Werke ausstellen.“

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Dies war auch Grundlage für zwei Galerien, die weiter geöffnet bleiben dürfen, das Kunstkabinett Partout in Herkenrath und die Galerie Schröder & Dörr in Refrath. Während Galeristin Dr. Ursula Clemens-Schierbaum ihren Betrieb in der 280 Quadratmeter großen Halle unter strengen Corona-Regeln aufrecht erhält, sieht Ulrich Dörr in seinem eher kleinen Ausstellungsraum darin keinen Sinn. An seiner Tür weist ein Zettel darauf hin, dass ein Besuch nach telefonischer Anmeldung möglich sei. „Aber ich habe im Moment gar keine Ausstellung,“ sagt er. Sein Rahmengeschäft laufe allerdings weiter. 

Bis zur endgültigen Klärung bleibt Marlis Sauer nur die Präsenz der „l’art privé“ im Internetportal basement16.de  – mit allen Werken und Preislisten.

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