Zwei Jahre HaftMann aus Rhein-Berg bestätigt Verbreitung von Kinderpornos

Lesezeit 2 Minuten
Auswertungscomputer Kinderporno dpa 180122

Bilddateien mit Kinderpornografie. Aufgenommen vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen der Polizei.

Bergisch Gladbach – Das Bensberger Schöffengericht hat einen Systemadministrator aus Rhein-Berg wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der im ländlichen Teil des Kreisgebietes lebende Mitt-Dreißiger hatte zwischen 2017 und 2020 in verschiedenen Chatgruppen auf Whatsapp und Telegram übelste kinderpornografische Videos anderen zugänglich gemacht, darunter auch solche, die den sexuellen Missbrauch von vier bis sechs Jahre alten Mädchen zeigten.

Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei außerdem genau 2019 kinderpornografische Dateien bei dem Täter sicher. Vor Gericht räumte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten ohne Umschweife ein und bekundete Reue.

Angeklagter sucht neuen Therapeuten

Er verstehe selbst nicht, was mit seiner Sexualität los sei, sagte der nach eigenen Worten mit einer Frau zusammenlebende Mann, er sei aber bemüht, das in einer Therapie aufzuarbeiten. Leider habe die Therapeutin im Zuge der Corana-Pandemie die Arbeit mit ihm beendet, um sich nicht der Gefahr einer Ansteckung auszusetzen. Gegenwärtig bemühe er sich um einen neuen Therapeuten. Seine Lebensgefährtin wisse von den Vorwürfen nichts.

Der Angeklagte sagte weiter, dass sich sein Verhalten auf den Konsum und die Weitergabe derartiger Dateien beschränkt habe, er aber nie real Kinder angerührt habe. Er musste sich von Richterin Birgit Brandes aber sagen lassen, dass zur Befriedigung derartiger Neigungen andere Täter vielen Kindern unsägliches Leid zugefügten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Verurteilt wurde der Mann wegen der Weitergabe kinder- und jugendpornografischer Dateien in 41 Fällen sowie wegen Besitzes nach altem Recht; mittlerweile wurden die Strafvorschriften deutlich verschärft. Ihm wurde ferner eine Therapie aufgegeben, außerdem muss er 4000 Euro an den Verein „Wildwasser“ zahlen, einen eingetragenen Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen.

KStA abonnieren