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Prozess in Bergisch GladbachAngeklagter randaliert im Familiengericht – Haftstrafe

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Gerichtsfoto dpa Polizist mit Aufschrift Justiz

Ein Gerichtsprozess (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Ein gewaltsamer Zwischenfall im Bergisch Gladbacher Familiengericht hat am Mittwoch im Strafgericht ein vorläufiges Ende gefunden. Dort erließ ein Richter einen Strafbefehl über ein Jahr Haft gegen einen 50-jährigen Frührentner aus Oberberg. Der Mann hatte laut Anklage im August vergangenen Jahres in einer Verhandlung des Familiengerichts einen Justizwachtmeister angegriffen und war überwältigt worden. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

An seinem gestrigen Strafprozess nahm Slobodan K. (Name geändert) gar nicht teil. Vielmehr hatte er tags zuvor ein ärztliches Attest eingereicht, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte.

Angeklagter eskaliert bei Sorgerechtsverhandlung

Bei der Gladbacher Justiz ist der Frührentner für seine aufbrausende Art bekannt. In der Sorgerechtsverhandlung im August vergangenen Jahres war daher vorsorglich auch ein Wachtmeister zugegen – zurecht, wie sich herausstellte, denn am Ende ging der Oberberger auf den Wachtmeister los, der aber unverletzt blieb. Dem geschulten Justiz-Ordnungshüter gelang es vielmehr zusammen mit einem Kollegen, den Randalierer zu Boden und unter Kontrolle zu bringen und ihn dann an die Polizei zu übergeben, wie Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg auf Anfrage sagte.

„So etwas ist mir in meiner ganzen Laufbahn noch nicht passiert“, sagte die Hausherrin im Gespräch mit dieser Zeitung. Weder in Bergisch Gladbach noch in Gummersbach oder in Brühl, wo sie zuvor in Leitungsfunktionen tätig gewesen war, habe sie Ähnliches erlebt. Über ihre Mitarbeiter war sie voll des Lobes: „Wir haben wirklich sehr gute Kräfte hier.“

Angeklagter beleidigt Richterin in Brief

Der Angriff auf den Wachtmeister war nur eine von insgesamt vier Anklagen, über die gestern hätte verhandelt werden sollen. Slobodan K. soll außerdem bei anderer Gelegenheit eine Richterin in einem Brief als „Kinderschänderin“ beleidigt haben. Zudem wurde ihm Titelmissbrauch vorgeworfen: Er habe sich gegenüber Erzieherinnen seines Kindes fälschlich als Rechtsanwalt ausgegeben. Auch habe er die Mutter seines Kindes angeschrieben, obwohl ihm das nach dem Gewaltschutzgesetz verboten war.

Im Strafbefehl ahndete das Strafgericht den tätlichen Angriff mit neun Monaten Haft und die Richterinnen-Beleidigung mit zwei Monaten. Für die anderen beiden Vorwürfe gab es Geldstrafen. Die vier Einzelstrafen wurden am Ende zu einem Jahr auf Bewährung zusammengezogen. Sollte der Angeklagte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sein, so kann er binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Einen Pflichtverteidiger hat ihm das Gericht bereits zur Seite gestellt.

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