Alle Corona-Maßnahmen im ÜberblickAusgangssperren in Rhein-Berg gelten ab Freitag

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Nach 22 Uhr darf man in Rhein-Berg nur noch mit gewichtigem Ausnahmegrund oder als Einzelsportler bis 24 Uhr vor die Tür.

Nach 22 Uhr darf man in Rhein-Berg nur noch mit gewichtigem Ausnahmegrund oder als Einzelsportler bis 24 Uhr vor die Tür.

Rhein-Berg – Ab sofort gilt auch in Rhein-Berg die am Donnerstag in Berlin verabschiedete „Bundesnotbremse“. Das hat der Kreis am Freitagabend mitgeteilt. Mit der Verabschiedung des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes sind damit auch in Rhein-Berg  weitere Einschränkungen eingetreten. Der harte Lockdown ist für alle Kreise und kreisfreien Städte vorgeschrieben, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten ist.

Auch wenn die Inzidenz-Zahlen für Rhein-Berg wegen diverser Probleme bei der Datenerfassung und Übermittlung in  dieser Woche alles andere als zuverlässig waren (siehe separater Text unten), steht für Landrat Stephan Santelmann (CDU) eines außer Frage: „Leider liegt die Inzidenz auch im Rheinisch-Bergischen Kreis  seit geraumer Zeit über 100, so dass auch wir ab heute von der Bundesnotbremse betroffen sind.“ Anders als bei der vom Landrat auch auf Druck der Kommunen ausgehebelten Landesnotbremse, lässt die Bundesnotbremse keine eigenen Regelungen des Kreises mehr zu.

Im einzelnen ändert sich:

  • Ausgangssperre:
  • Kontaktbeschränkungen
  • Corona-Tests:
  • Schulen und Kitas:
  • Einzelhandel:

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  • Dienstleistungen:

Dauer der Maßnahmen

„Wenn die Maßnahmen Erfolg zeigen und die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 sinkt, treten diese Regelungen wieder außer Kraft“, so Landrat Santelmann. Tatsächlich aber heißt es in der Bundesnotbremse, dass die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 unterschreiten muss, bevor die Einschränkungen der Bundesnotbremse zwei Tage darauf wieder gelöst werden.

Befristet ist das neue Gesetz zunächst bis zum 30. Juni.

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