Corona in Rhein-BergLandrat Santelmann appelliert - „Bitte bleiben Sie zu Hause!“

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Landrat Stephan Santelmann ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, zu Hause zu bleiben.

Rheinisch-Bergischer Kreis –  Landrat Stephan Santelmann ruft die Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises dazu auf freiwillig zu Hause zu bleiben. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus gebremst werden.

Die staatlichen Maßnahmen geschlossener Geschäfte und abgesagter Veranstaltungen seien zwar ungewohnt. Sie hätten jedoch zum Ziel, die Zahl der Neuinfektionen für die Gesundheitssysteme auf handhabbarem Niveau zu halten.

Zeichen von Solidarität

„Und das gelingt nur dann, wenn auch alle mitziehen“, wirbt Santelmann. Der Landrat verweist

auf starke Zeichen menschlicher Solidarität, die in den vergangenen Tagen öffentlich wurden. Unter anderem bezieht er sich auf eine virale Aktion von Klinikpersonal, die sich mit Schildern an die Bevölkerung wenden: „Wir bleiben für euch hier! Bleibt ihr für uns zu Hause!“

„Diesem dringenden Appell möchte ich mich anschließen: Damit sich so wenige Menschen wie möglich mit dem Coronavirus anstecken, kann auch im Rheinisch-Bergischen Kreis jede und jeder einen Beitrag leisten. Bitte beteiligen Sie sich! Bitte bleiben Sie zu Hause!“, so Santelmann.

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Er warb um Verständnis und Umsicht. „Manche Menschen haben unerkannte Vorerkrankungen. Sie sind gefährdet, ohne es zu wissen. Und wir könnten ihr Überträger sein, ohne es zu merken.“

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Die Ansteckungsgrafik zeigt, wie die Ausbreitung des Coronavirus durch die Einschränkung von Kontakten reduziert werden kann.

Hinzu komme, so Santelmann, dass das neuartige Coronavirus hochansteckend sei. „Eine Infektion erreicht nicht nur Sie. Sie trifft jeden, den Sie treffen.“

Derzeit sind 95 Personen im Rheinisch-Bergischen Kreis positiv auf das Virus getestet worden. Der erste Fall im Kreis war am 1. März festgestellt worden.

Der Landrat ist sehr betroffen über den Todesfall einer 83-jährigen Patientin. „Den Angehörigen gilt mein aufrichtiges Mitgefühl“, so der Landrat. Dies mache deutlich, dass die aktuellen drastischen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung notwendig sind, um die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen.

Freiwilliger Verzicht

Der Landrat ruft deshalb zum freiwilligen Verzicht auf persönliche Kontakte auf. Generell sollten Menschen ihre heimischen vier Wände derzeit nur aus zwingenden Gründen verlassen, also für den Weg zum Arbeitsplatz, zum Arzt oder zum Einkaufen. Angesprochen sind im Rheinisch Bergischen Kreis rund 285.000 Einwohnerinnen und Einwohner in acht kreisangehörigen Kommunen: „Lassen Sie uns alle gemeinsam unsere rheinische Lebensart bewahren: Lassen Sie uns herzlich und menschlich sein und so Leben retten!“

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von Menschenmassen sollten gemieden werden. Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

Wer ist Kontaktperson?

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15- minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden. (red)

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